Börsenrückzug gescheitert 13.04.2016 09:15:00

Gericht untersagt geplantes Delisting von BWT ohne Barabfindung

Der geplante Börsenrückzug von BWT ist vorerst gescheitert, weil das Landesgericht einer Klage von Streubesitzaktionären Folge geleistet hat. Demnach ist ein Delisting ohne gleichzeitiges Barabfindungsangebot nicht zulässig. Das Gericht habe daher den Verschmelzungsbeschluss, mit dem das Delisting herbeigeführt werden sollte, für nichtig erklärt, berichten das "WirtschaftsBlatt" und "Die Presse" (Mittwochausgaben).

Das Landesgericht Wels habe sich hinter die Argumentation der Kläger gestellt. So habe es etwa nicht feststellen können, dass mit den kapitalmarktrechtlichen Transparenz- und Offenlegungspflichten ein Wettbewerbsnachteil für BWT gegenüber ihren nicht börsenotierten Mitbewerbern einhergehe, schreibt das "WirtschaftsBlatt".

Die Kleinaktionäre hatten auch die Entlastung von BWT-Chef Andreas Weißenbacher angefochten. Auch diesem Ansinnen habe die Richterin vom LG Wels nun stattgeben, heißt es in der "Presse". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

BWT plant wie berichtet den Rückzug von der Börse. Der Haupteigentümer will dies mit der Fusion mit der nicht notierten Tochtergesellschaft BWT Holding bewerkstelligen.

ggr/snu

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