30.10.2013 13:13:30

Gericht untersagt der Telekom die Internet-Drosselung

   Von Archibald Preuschat

   Die Deutsche Telekom darf ihren Kunden nicht die Geschwindigkeit beim Festnetz-Internet drosseln. Das hat die 26. Zivilkammer der Landgerichts Köln am Mittwoch entschieden und damit einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben.

   Mit dem Begriff "Flatrate" verbinde der Durchschnittskunde jedenfalls bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, so die Argumentation des Gerichts, dessen Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

   Die Telekom hatte im April angekündigt, Kunden die hohe Datenmengen herunterladen, ab Verbrauch eines bestimmten Volumens die Geschwindigkeit zu drosseln. In Rede stand erst eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 Kilobit pro Sekunde. Dieses Tempo hätte nur noch elementarste Anwendungen im Internet möglich gemacht, etwa das Lesen von E-Mails. Nach heftigen Protesten, in deren Verlauf die Telekom den Spitznamen Drosselkom verpasst bekam, erhöhte das Unternehmen das Mindesttempo auf 2 Megabit pro Sekunde, ein Tempo, das zumindest das Streaming von Filmen in Standard-Qualität ermöglicht.

   In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an ein schnelles und kontinuierlich leistungsfähiges Internet - insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen - betreffe auch eine Drosselung auf 2 Megabit pro Sekunde - so die Kammer - ein breites Publikum und nicht nur sogenannte "Power User".

   Nicht nur die Telekom, auch andere Breitband-Internet-Anbieter drosseln ihren Kunden das Tempo, wenn eine bestimmte Datenmenge verbraucht ist. Lediglich der Kabelnetzbetreiber Unitymedia KabelBW kündigte an, auch in Zukunft nicht drosseln zu wollen. Kabelnetze können deutlich mehr Daten übertragen, weil es im Gegensatz zu den Telekomnetzen kein Nadelöhr zwischen Verteilerkasten und Wohnung gibt, das zumeist noch mit einer Kupferleitung überbrückt werden muss. Hier will die Telekom die Vectoring-Technologie einsetzen, um bei den Übertragungsgeschwindigkeiten gegenüber den Kabelnetzbetreibern aufholen zu können.

   Ein Sprecher der Deutschen Telekom wollte das Urteil der Kölner Richter nicht im Detail kommentieren, weil es dem Unternehmen noch nicht vorliege. "Es ist aber wahrscheinlich, dass wir in die Berufung gehen," sagte er dem Wall Street Journal Deutschland auf Nachfrage.

   Kontakt zum Autor: archibald.preuschat@wsj.com

   DJG/apr/jhe

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   October 30, 2013 07:41 ET (11:41 GMT)

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