11.06.2014 18:56:48

Gericht: Tegel-Fluglärm für Berliner Anwohner zumutbar

BERLIN (dpa-AFX) - Die Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel leiden besonders unter dem Debakel um den neuen Hauptstadt-Airport - Anspruch auf zusätzlichen Schallschutz oder eine Entschädigung haben sie aber nicht. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch und wies Anwohner-Klagen zurück.

Nach dem Fluglärmschutzgesetz von 2007 gebe es keine Pflicht, den Lärmschutzbereich um den überlasteten Flughafen am Rande der Innenstadt neu festzulegen, hieß es zur Begründung. Denn der Flughafen solle innerhalb von zehn Jahren geschlossen werden.

Ein Anspruch folge auch nicht aus den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften. Die Anwohner seien zudem nicht unzumutbaren Belastungen ausgesetzt. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.

Tegel schließt nach dem Planfeststellungsbeschluss spätestens ein halbes Jahr nach der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld. Dafür gibt es aber keinen Termin, weil Planungsfehler, Technikprobleme und Baumängel den Start verzögern. Ursprünglich sollte der Neubau vor zweieinhalb Jahren in Betrieb gehen. Seit der geplatzten Eröffnung müssen Anwohner der Stadtteile Reinickendorf, Spandau und Pankow mehr Starts und Landungen aushalten./bf/DP/jha

Nachrichten zu Air Berlin plcmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu Air Berlin plcmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Air Berlin plc 0,01 -2,00% Air Berlin plc