14.04.2015 18:42:00
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Gericht gewährt Hochegger keine Verfahrenshilfe - nicht mittellos
Damit müsse sich Hochegger die Anwaltskosten selber zahlen. Im Zivilverfahren um die Buwog-Provision habe Hochegger sich 300.000 Euro Gerichtsgebühren ersparen wollen - auch das war erfolglos. Die Justiz begründe die Abweisung der Anträge damit, dass der frühere Geschäftspartner von Walter Meischberger und Karl-Heinz Grasser beträchtliches Vermögen im Ausland habe.
Hochegger habe seine auf 1,6 Mio. Euro geschätzten Investitionen in Brasilien als nahezu wertlos darstellen wollen, zitiert das Blatt aus den Beschlüssen des OLG Wien. Da die Villen, die er unentgeltlich nutzen könne, vermietet würden, sei es "nicht nachvollziehbar, warum er an den Erträgen nicht beteiligt sein sollte". Verträge mit seiner Cousine stünden unter dem Verdacht, dass sie bloß geschlossen worden seien um das Eigentum an die Cousine zu übertragen - was Hochegger selber allerdings bestreite.
Das Verfahren sei auch nicht neu: Seit Beginn der Buwog-Ermittlungen im Jahr 2009 hätte Hochegger Zeit gehabt, die Immobilien zu verkaufen und so für seine Verteidigung vorzusorgen. "Da die finanziellen Verhältnisse nach wie vor undurchsichtig sind", lehne das OLG die Verfahrenshilfe ab, so die Zeitung.
(Schluss) gru/snu
ISIN AT00BUWOG001 WEB http://www.buwog.at
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