02.06.2009 12:51:00
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Fresenius ptx-direkt.de SE zahlt Dividende auf Pump -Ergebnis der Fresenius SE maßgeblich durch konzerninterne Unternehmensverkäufe ohne Liquiditätsabflus...
Fresenius SE zahlt Dividende auf Pump -Ergebnis der Fresenius SE maßgeblich durch konzerninterne Unternehmensverkäufe ohne Liquiditätsabfluss beeinflusst
Bericht über die Hauptversammlung vom 8. Mai 2009 in Frankfurt am Main
Frankfurt, 02. Juni 2009 - Das Management der Fresenius SE versuchte lange den konkreten Fragen verschiedener Aktionäre auszuweichen. Erst nachdem die Vertreter der Presse die Hauptversammlung bereits verlassen hatten, räumte der Vorstand auf energische Fragen von Aktionären ein, dass vom Jahresüberschuss in Höhe von 422,2 Millionen EUR im Einzelabschluss der Fresenius SE 281,9 Millionen EUR auf konzerninterne Unternehmensveräußerungen entfielen. Finanzvorstand Stefan Sturm dazu: ,,Es ist kein Geld geflossen. Es handelte sich hierbei um eine konzerninterne Transaktion. Der Kaufpreis wurde durch ein Konzern-Darlehen finanziert. Ein konzerninternes Darlehen, dadurch wurde das finanziert." Ohne diese konzerninternen Maßnahmen, die von einem Aktionär als ,,Bilanzschönung" bezeichnet wurden, hätte der Jahresüberschuss der Fresenius SE im Einzelabschluss nur 122,4 Millionen EUR betragen.
Auf die Frage, wie hoch der Cash-Bestand der Fresenius SE per heute sei, antwortete der Finanzvorstand:. Es ist ein Betrag von 1,6 Millionen EUR.... Deswegen werden wir die Dividende durch eine weitere Inanspruchnahme unserer Kreditlinie finanzieren."
Die im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft stark gepriesene 16. Dividendenerhöhung in Folge erscheint somit in einem anderen Licht. Zumal der Aufsichtsratsvorsitzende auf Nachfrage angab, dass die Aufsichtsratsvergütung in ihrem allergrößten Teil von eben dieser Dividendenzahlung abhängig sei. So beträgt die feste Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden nur 26.000 EUR für das Geschäftsjahr, die von der Dividendenzahlung abhängige Vergütung im Geschäftsjahr 2008 machte 173.000 EUR aus. Ein Aktionär kritisierte daraufhin, dass sich der Aufsichtsrat bei seiner Beschlussfassung über die Dividendenzahlung offensichtlich in einem Interessenkonflikt befindet, dass eine Vergütung zum allergrößten Teil davon abhängt.
Die Akquisition der APP Pharmaceuticals Inc. in den USA wurde von verschiedenen Aktionären heftig kritisiert. APP war zu einem Kaufpreis von 4,6 Milliarden US-Dollar inklusive der Verbindlichkeiten in Höhe von knapp einer Milliarde US-Dollar von Fresenius SE übernommen worden. Die Akquisition wurde als überteuert kritisiert, zumal sich der Konzern für diese Übernahme um über 4,3 Milliarden US-Dollar neu verschulden musste. Die durchschnittliche Zinsbelastung für diese neuen Verbindlichkeiten beläuft sich nach Auskunft des Finanzvorstand auf 8% per anno. Es fallen also mindestens 345,7 Millionen US-Dollar weitere Zinsen pro Jahr für die Finanzierung des Kaufpreises an. APP erwirtschaftete im Jahr 2008 einen Umsatz von 777 Millionen US-Dollar und ein EBITDA von nur 317 Millionen US-Dollar, also deutlich weniger als die Finanzierungskosten. Verschiedene Aktionäre waren daher der Auffassung, dass die Akquisition nicht nur überstürzt, sondern auch bei weitem zu teuer war und die Fresenius SE dadurch erheblich gefährdet werde. Der Vorstand der Gesellschaft verteidigte jedoch die Akquisition als gelungen und wirtschaftlich sinnvoll. Die Antwort auf die wiederholt gestellte Frage zu den Planzahlen von APP für die kommenden Jahre verweigerte der Vorstand jedoch unter dem Hinweis auf mögliche Wettbewerbsnachteile. Bei den fragenden Aktionären stieß dies auf Unverständnis, da nicht nachvollziehbar sei, worin diese Nachteile liegen sollten. Es wurden daher Anfechtungsklagen angekündigt.
Keinen glücklichen Eindruck gab auch der für Recht zuständige Vorstand Dr. Götz ab, indem er unter anderem auf die wiederholte Frage nach Schmiergeldzahlungen erklärte: ,,Ich habe gesagt, es gibt keine relevanten Vorgänge, die der Hauptversammlung zu berichten wären im Geschäftsjahr 2008." Die von den Aktionären daraufhin geforderte Erläuterung, was denn relevante Vorgänge seien, verweigerte Herr Dr. Götz.
Auf Unverständnis der kritischen Aktionäre stieß die Behauptung des Vorstandes und des Aufsichtsratsvorsitzenden, im Geschäftsbericht für das Jahr 2007 seien keine falschen Angaben bezüglich der Genehmigung der Beratungsmandate der Anwaltskanzlei des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herr Dr. Dieter Schenk beziehungsweise der Rechtsanwaltskanzlei Nörr, Stiefenhofer Lutz, bei der er Partner ist, enthalten gewesen. Ein Aktionär verwies Vorstand und Aufsichtsrat auf die Vorschrift von § 400 AktG, wonach mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer in Berichten oder gegenüber der Hauptversammlung Auskünfte unrichtig erteilt. Immerhin war im Geschäftsbericht 2007 die Behauptung enthalten, die Beratungsmandate von Herrn Dr. Dieter Schenk beziehungsweise der Rechtsanwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz seien vom Aufsichtsrat genehmigt worden, obwohl bis zur Hauptversammlung 2008 keine Genehmigung erfolgt war. Letzteres räumten Vorstand und Aufsichtsrat auch ein.
Kontakt:
Stefan Roos Rechtsanwalt Belgradstr. 9 80796 München Tel.: 089 381563070 Fax.: 089 381563079 Mobil: 0173 3605549 e-mail: rasroos@gmx.de
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June 02, 2009 06:18 ET (10:18 GMT)- - 06 18 AM EDT 06-02-09
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