28.11.2016 19:33:55

Frankfurter Rundschau: Viel zu spät

Frankfurt (ots) - Vielmehr hat die deutsche Justiz mit diesem Grundsatzurteil nach mehr als einem halben Jahrhundert rechtskräftig anerkannt, dass auch Wachleute und andere Mordhelfer des NS-Regimes Teile des "Tötungsapparats" waren und damit einen "unmittelbaren Bezug zu dem organisierten Tötungsgeschehen" in den Vernichtungslagern hatten. Die Verspätung ist ein Skandal. Die wenigen Helfer, die davon noch betroffen sind, dürften kaum ihre Verurteilung erleben. Dass einer von ihnen die Strafe im Gefängnis verbüßt, ist angesichts des Alters der Angeklagten unwahrscheinlich.

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