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10.02.2017 18:57:56

Frankfurter Rundschau: Erdogans Weinerlichkeit

Frankfurt (ots) - Das Landgericht hat Teile des Gedichts verboten, weil die ehrverletzend seien. Man muss den derben Humor Böhmermanns nicht teilen, man kann es auch geschmacklos bis uninspiriert finden, wie er die Knoblauch-Bauernvolk-Vorurteilsliste gegen Erdogan ins Feld führt. Aber das Gedicht war erkennbar eine Satire, die erlaubt bleiben muss. Gerade jemand, der sonst nicht zimperlich ist und selbst gerne austeilt, muss das ertragen können. Das Gericht hat das Gedicht zerlegt, in zitierbare und verbotene Passagen. Böhmermann darf das Gedicht nur noch als eine Art Lückentext vortragen. Das ist wieder eine Satire für sich. Genauso wie die Weinerlichkeit Erdogans.

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