29.11.2015 09:30:00
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Förder-Sperre nach Firmenpleite wird verkürzt
Die Politik müsse sich "zum Prinzip der zweiten Chance" bekennen, so Mitterlehner in einer Aussendung. "Denn zahlreiche nationale und internationale Erfolgsbeispiele zeigen, dass der unternehmerische Erfolg oftmals erst beim zweiten Anlauf klappt."
Konkret gibt es eine Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG), die vorsieht, dass die Sperrfrist für einen - geförderten - neuerlichen Schritt in die Selbstständigkeit von fünfzehn auf fünf Jahre reduziert wird. Dieses Gesetz erlaubt - unter bestimmten Voraussetzungen - eine Befreiung von staatlichen Gebühren und Abgaben, die üblicherweise im Zuge einer Neugründung anfallen. Außerdem gibt es in den ersten drei Jahren eine teilweise Lohnnebenkostenbefreiung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern für maximal zwölf Monate.
(Schluss) tsk/phs
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