14.12.2017 11:22:00

Flughafen-Prüfung - Rechnungshof muss neuen VfGH-Antrag stellen

Keinen Erfolg hatte der Rechnungshof mit einem ersten Anlauf, eine Prüfung des Flughafens Wien durchzusetzen. Der Verfassungsgerichtshof hat einen ersten Antrag zurückgewiesen, weil der Zeitraum nicht eingegrenzt ist. Der Rechnungshof gibt allerdings nicht auf, er kündigte umgehend einen zweiten Antrag an.

Im November 2016 wollte der Rechnungshof die Gebarung der Flughafen Wien AG hinsichtlich Instandhaltung von Anlagen und Gebäudetechnik prüfen. Der Flughafen wies dieses Ansinnen mit dem Hinweis auf die geänderte Eigentümerstruktur zurück - und zwar mit Blick auf den 40 Prozent-Anteil der luxemburgischen Airports Group Europe. Der Flughafen gehört allerdings zu je 20 Prozent den Ländern Wien und Niederösterreich - weshalb der Rechnungshof eine Kontrolle der Länder und damit das Recht auf Prüfung weiterhin für gegeben sieht.

Der VfGH konnte diese strittige Frage vorerst aber nicht klären. Denn der Antrag des Rechnungshofes sei "mangels Eingrenzung eines Zeitraumes, für den die Gebarungsüberprüfung beabsichtigt ist ... nicht ausreichend bestimmt". Für den Rechnungshof geht es hier um eine Grundsatzfrage zu seinen Prüfkompetenzen. Deshalb wird er "die formalen Anregungen des VfGH aufnehmen und umgehend einen neuen Antrag an den Verfassungsgerichtshof richten, um diese Grundsatzfrage inhaltlich zu klären", sagte Sprecher Christian Neuwirth zur APA.

(Schluss) dru/sp

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