29.08.2020 10:12:38

Fleischindustrie will mit Gewerkschaft über Tarifvertrag sprechen

BERLIN (dpa-AFX) - Angesichts der geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie will die Branche einen flächendeckenden Tarifvertrag aushandeln. "Wir wollen eine Lösung und streben zeitnahe Gespräche mit der Gewerkschaft NGG an", sagte der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses der Fleischwirtschaft, Theo Egbers, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). In dem Vertrag sollten Fragen wie Mindestlohn, Wohnunterbringung der Arbeiter sowie der mögliche Einsatz von Leiharbeitern geklärt werden. "Was die Höhe eines möglichen Mindestlohns angeht, sind wir offen. Details gilt es in den Verhandlungen zu klären."

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zeigte sich gesprächsbereit. "Es finden noch keine Verhandlungen statt, wir wären aber bereit dazu", sagte NGG-Sprecherin Karin Vladimirov dem Blatt. Ein Tarifvertrag sei aber kein Ersatz für das geplante Gesetz. Für die rund 80 000 Beschäftigten der Fleischindustrie gilt derzeit der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche vom 1. Januar 2021 an im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und vom 1. April 2021 an auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.

Vorausgegangen waren Corona-Ausbrüche unter Werkarbeitern in der Fleischindustrie. Werkarbeiter sind nicht direkt beim Schlachtunternehmen angestellt, sondern über Subunternehmen. Kritiker weisen seit Jahren auf die oft unzumutbaren Arbeits- und Lebensverhältnisse der meist aus Südosteuropa kommenden Arbeiter hin.

Branchenvertreter Egbers betonte: "Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form stellt eine Benachteiligung der Betriebe der Fleischwirtschaft dar. Hier soll verboten werden, was in allen anderen Branchen der Lebensmittelproduktion und darüber hinaus erlaubt bleibt."/bvi/DP/mis

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