17.03.2017 18:23:42

Finanzgericht Kassel stoppt außerbörsliche Cum-/Ex-Steuergeschäfte

   KASSEL (AFP)--Das Hessische Finanzgericht (FG) in Kassel hat Steuergeschäfte beim außerbörslichen sogenannten Cum/Ex-Handel gestoppt. Mit einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil versagte es einer Bank die Anrechnung von Kapitalertragsteuer in zweistelliger Millionenhöhe. (Az: 4 K 977/14)

   Soweit Aktiengesellschaften eine Dividende ausschütten, müssen sie hierauf Kapitalertragsteuer abführen. Im vorliegenden Fall hatte die Bank unmittelbar vor der Ausschüttung außerbörslich Aktien gekauft, also mit ("cum") dem Wert der Dividende. Die Aktien wurden ihr aber erst nach der Ausschüttung, also ohne ("ex") die Dividende geliefert. Dennoch wollte die Bank die von der Aktiengesellschaft abgeführte Kapitalertragsteuer auf die eigene Steuerlast anrechnen.

   Das FG Kassel machte dies jedoch nicht mit. Die Steuer könne nur ein einziges Mal dem Unternehmen angerechnet werden, das die Aktie im Zeitpunkt der Ausschüttung besitzt. Die Bank habe die Aktien aber erst nach der Ausschüttung bekommen.

   Das Argument der Bank, sie sei bereits mit dem Kaufvertrag vor der Dividendenausschüttung Eigentümerin der Aktien geworden, ließ das FG nicht gelten. Denn bei außerbörslichen Aktiengeschäften gebe es keinerlei Regeln, die dann eine Mehrfachanrechnung der Kapitalertragsteuer ausschließen könnten.

   DJG/jhe

   (END) Dow Jones Newswires

   March 17, 2017 12:53 ET (16:53 GMT)- - 12 53 PM EDT 03-17-17

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