10.12.2008 13:33:00
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euro adhoc: JoWooD Productions Software AG
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Vorstand/Stellungnahmen
10.12.2008
JoWood Productions Software AG ISIN AT0000747357
Bekanntmachung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002
In der 8. ordentlichen Hauptversammlung der JoWood Productions Software AG vom 25.6.2008 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dabei wurde der Vorstand ermächtigt, auch eine andere Art des Erwerbs als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen, dies unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 47a AktG. Der Vorstand hat beschlossen, von dieser Ermächtigung zur Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen. Auf Basis dieser Ermächtigung wird gemäß § 5 Abs 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002 folgendes Aktienrückkaufprogramm veröffentlicht:
1. Der Tag des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung war der 25.6.2008.
2. Der Hauptversammlungsbeschluss über die Ermächtigung zum Aktienrückkauf wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 10.7.2008 veröffentlicht.
3. Der Aktienrückkauf beginnt am 16. Dezember 2008 und dauert voraussichtlich bis inklusive 31. Dezember 2009. Die Gesellschaft behält sich vor, das Rückkaufprogramm jederzeit aufzugeben, zu reduzieren oder zu erweitern. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, im Rahmen dieses Programms Aktien zu kaufen.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der JoWood Productions Software AG.
5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 19.149.865,--. Es ist zerlegt in Stück 2.735.695 Aktien im Nennbetrag von je EUR 7,--. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu Stück 218.856 Aktien, dies entspricht einem Anteil von 8 % des derzeitigen Grundkapitals, rückzukaufen.
6. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung hat der Gegenwert je Aktie zum jeweiligen Ankaufzeitpunkt innerhalb einer Bandbreite von +/- 30 % des für den jeweiligen Tag berechneten Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft an der Wiener Börse an den jeweils vorangegangenen 30 Börsetagen zu liegen.
7. Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die Wiener Börse erfolgen. Der Hauptzweck dieses Rückkaufprogramms ist die Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die JoWooD Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist.
8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der JoWooD Productions Software AG.
9. Im Rückkaufprogramm werden Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und einzelnen Organmitgliedern keine Aktienoptionen eingeräumt.
Die JoWood Productions Software AG beabsichtigt gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002 die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben über die Homepage der Gesellschaft (http://corporate.jowood.com) zu erfüllen.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: JoWooD Productions Software AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
JoWooD Productions Software AG
Dr. Albert Seidl, Vorstand
Mag. Philipp Brock, Investor Relations
Tel.: +43 (0)3612 2828
mailo:investor@jowood.com
http://www.jowood.com
Branche: Software ISIN: AT0000747357 WKN: 935221 Index: WBI, ATX Prime, ViDX Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr Börse Frankfurt / Freiverkehr Börse Stuttgart / Freiverkehr Börse München / Freiverkehr Wiener Börse AG / Amtlicher Markt
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