10.09.2013 19:48:30

EU-Ratsjuristen stellen Kernelement geplanter Börsensteuer in Frage

   Von Angelika Busch-Steinfort

   BRÜSSEL--Juristen haben Zweifel an der Ausgestaltung der von Deutschland, Frankreich und neun anderen EU-Staaten geplanten Finanztransaktionssteuer (FTS) angemeldet. In einem Gutachten des juristischen Dienstes des Rates wurde das so genannte Ansässigkeitsprinzip für die Steuer auf den Prüfstand gestellt - und verworfen. Werde dieses Prinzip bei der Börsensteuer angewendet, sei dies unvereinbar mit EU-Recht, da auf diese Weise die Steuerkompetenz der Staaten verletzt werde, die an der Börsensteuer nicht teilnähmen, heißt es unter anderem in einem Gutachten des juristischen Dienstes des EU-Ministerrates.

   Die EU-Kommission wiegelte ab und kündigte an, der eigene juristische Dienst, der den Steuervorschlag nicht bemängelt hatte, werde die Stellungnahme der Ratskollegen prüfen. "Die Stellungnahme ist eine von vielen, die in die Diskussionen über den Vorschlag eingeflossen sind", erklärte die Sprecherin von Steuerkommissar Algirdas Semeta.

   Die britische Regierung dürfte sich hingegen bestätigt sehen. Sie hat gegen das Vorhaben vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt und negative Folgen auf Staaten, die sich dem Steuersystem nicht anschließen, geltend gemacht.

   Nach dem Ansässigkeitsprinzip ist die Börsensteuer zu zahlen, wenn eine der an der Transaktion beteiligten Parteien in einem der elf an der FTS teilnehmenden Mitgliedstaaten ihren Sitz hat und zwar unabhängig davon, wo die Transaktion stattfindet. Dieses Prinzip soll auch dann gelten, wenn eine an dem Handel beteiligte Bank lediglich im Namen einer Partei handelt, die in einem der elf Staaten ansässig ist. In dem Gutachten wird betont, dass ausschließlich dieser Aspekt des Gesetzesentwurfs unter die Lupe genommen wurde.

   Die Finanztransaktionssteuer soll die Finanzwirtschaft an den Kosten der von ihr ausgelösten Wirtschaftskrise beteiligen, wird aber von ihr heftig bekämpft. Die Branche fürchtet Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Finanzplatz London und dem Rest der Welt.

   Nachdem die EU-weite Einführung am Widerstand Großbritanniens gescheitert war, gingen im Februar elf Mitgliedsländer in die Offensive und wollen die Steuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit zunächst alleine einführen. Sie wollen künftig den Handel mit Aktien, Anleihen und Derivaten gemeinsam besteuern. Auf Aktien- und Anleihetransaktionen sollen 0,1 Prozent fällig werden, und auf Geschäfte mit Derivaten zwischen Finanzinstituten soll eine Abgabe von 0,01 Prozent erhoben werden.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

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   September 10, 2013 13:17 ET (17:17 GMT)

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