08.05.2020 20:00:00

EU-Kommission hat noch nicht über Reaktion auf EZB-Urteil entschieden

BRüSSEL (AFP)--Die EU-Kommission hat noch nicht über ihre Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) entschieden. Die Behörde prüfe noch "die rechtliche Argumentation des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Detail", sagte EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni am Freitag. Erst danach könne sie "angemessenen Folgemaßnahmen in dieser Angelegenheit in Betracht ziehen". Der "Spiegel" berichtete am Freitag, die Kommission prüfe in dem Fall auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Die Verfassungsrichter hatten am Dienstag das 2015 gestartete EZB-Programm in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Die Zentralbank hätte demnach prüfen müssen, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind. Kann die EZB dies binnen drei Monaten nicht darlegen, darf sich die Bundesbank an dem Programm nicht mehr beteiligen.

Damit stellte sich Karlsruhe auch gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der das Vorgehen der EZB gebilligt hatte. Gentiloni verwies darauf, dass der EU-Gerichtshof am Freitag darauf verwiesen hatte, er habe in der Frage die alleinige Zuständigkeit. "Es sollte klar sein, dass die Kommission als Hüterin des EU-Rechts ein starkes Interesse daran hat sicherzustellen, dass sowohl das Eurosystem als auch das Gerichtssystem der Union jederzeit ordnungsgemäß funktionieren", sagte Gentiloni nach einem Treffen der Euro-Finanzminister. EZB und EuGH müssten "ihre jeweiligen Mandate und Rollen, wie in den Verträgen vorgesehen, ausüben können".

Gegenüber dem "Spiegel" kritisierte der CSU-Europaparlamentarier Markus Ferber, die Karlsruher Richter hätten "eine Grenze überschritten". Wenn sich in der Folge Polens Verfassungsgericht "mit den gleichen Argumenten über den EuGH hinwegsetzen würde, sind wir auf abschüssigem Gelände". Unterdessen macht sich laut "Spiegel" Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) daran, die Vorgaben aus Karlsruhe umzusetzen. Demnach lässt er seine Beamten prüfen, ob das neue Ankaufprogramm der EZB gegen die Corona-Krise von 750 Milliarden Euro im Sinne des Verfassungsgerichts die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit erfüllt. Das Urteil der Beamten fällt demnach positiv aus. Sie fänden nichts zu beanstanden.

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DJG/cbr

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May 08, 2020 14:00 ET (18:00 GMT)

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