Verfahren eingeleitet |
22.04.2024 20:05:00
|
EU-Kommission beginnt Verfahren gegen TikTok
Besonders beunruhigt sei man über ein Aufgaben- und Belohnungsprogramm. Dieses ermögliche es den Nutzern, Punkte zu sammeln, wenn sie bestimmte Aufgaben in der App-Version TikTok Lite erfüllen - wie das Ansehen von Videos oder die positive Bewertung ("Liken") von Inhalten. Dies könne süchtig machen und sei besonders besorgniserregend für Kinder, da nicht erkennbar sei, dass das Alter der Nutzer wirksam überprüft werde.
Mit einem endlosen Strom kurzer und rasanter Videos biete TikTok zwar Spaß und ein Gefühl der Verbundenheit für Kinder, aber es berge auch Risiken, sagte der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton. Dazu gehörten Sucht, Ängste, Depressionen, Essstörungen oder geringe Aufmerksamkeitsspannen.
Die Kommission kritisiert, dass der Konzern die Version der App in Frankreich und Spanien herausgebracht habe, ohne vorher die damit verbundenen Risiken in einem Bericht zu bewerten. Ein solcher Bericht sollte bis zum 18. April vorgelegt werden - nach Angaben der Brüsseler Behörde hat TikTok das versäumt.
Die Online-Plattform wird nun aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden eine Risikobewertung der neuen Belohnungsfunktionen vorzulegen, andernfalls drohten tägliche Geldstrafen. Der Kommission zufolge können beispielsweise Geldbußen von bis zu 1 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen oder des weltweiten Umsatzes sowie regelmäßigen Geldstrafen in Höhe von 5 Prozent seines Tagesumsatzes auf TikTok zukommen.
Berichten zufolge hat TikTok einen Jahresumsatz von mehreren Milliarden Euro. Das Unternehmen selbst veröffentlicht keine Zahlen.
Die Kommission gibt TikTok außerdem 48 Stunden Zeit, um nachzuweisen, dass es die EU-Regeln eingehalten hat und kein ernsthafter Schaden entstanden ist. Danach könnte die Behörde die Plattform anweisen, die neuen Funktionen vorerst auszusetzen.
Bereits Mitte Februar hatte die Kommission ein Verfahren gegen TikTok eröffnet. Es solle geprüft werden, ob der Online-Riese genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorgeht und etwa beim Jugendschutz, und Werbetransparenz gegen EU-Regeln verstößt, hatte es von der Kommission geheißen. Zuvor hatte sie eine Voruntersuchung durchgeführt. Auch gegen X (früher Twitter) hatte Brüssel schon ein ähnliches Verfahren auf den Weg gebracht. Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.
BRÜSSEL (dpa-AFX)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links: