19.01.2023 19:40:38
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EU kann Irans Revolutionsgarden nicht einfach auf Terrorliste setzen
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die vom Europäischen Parlament geforderte Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation ist nach Angaben aus dem Auswärtigen Dienst der EU nicht ohne Weiteres möglich. Wie eine Sprecherin am Donnerstagabend auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, ist für die Aufnahme einer Organisation auf die EU-Terrorliste zum Beispiel eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde notwendig.
"Das bedeutet, dass die EU-Ebene allein nicht ohne eine solche nationale Entscheidung handeln kann", ergänzte sie. Die nationale Entscheidung müsse sich zudem auf Handlungen beziehen, die unter die unionsrechtliche Definition des Begriffs "terroristische Handlungen" fielen.
Das Europaparlament hatte zuvor mit einer Resolution gefordert, die Revolutionsgarden sollten samt ihrer Hilfstruppen auf die EU-Terrorliste gesetzt werden. Zudem sprachen sich die Parlamentarier unter anderem dafür aus, auch gegen Präsident Ebrahim Raisi und Staatsoberhaupt Ajatollah Ali Chamenei EU-Strafmaßnahmen wie Einreiseverbote und Vermögenssperren zu erlassen.
Die Außenminister der EU-Staaten wollen am kommenden Montag bei einem Treffen in Brüssel neue Iran-Sanktionen formell beschließen. Einer Vorab-Einigung zufolge werden sie rund drei Dutzend Personen und Organisationen treffen, die an der brutalen Unterdrückung von landesweiten Protesten nach dem Tod der 22-jährigen Jina Mahsa Amini beteiligt sind. Wer genau sanktioniert wird, ist noch geheim. Klar ist allerdings, dass die Revolutionsgarden zunächst nicht auf die EU-Terrorliste gesetzt werden können.
Als Argument gegen die Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation gilt auch, dass ein solcher Schritt die ohnehin schon geringen Chancen auf eine Fortführung des Atomabkommens mit dem Iran noch weiter mindern könnte. Mit diesem soll Teheran eigentlich dauerhaft zu einem Verzicht auf die Entwicklung von Atomwaffen bewegt werden.
Auslöser der landesweiten Proteste im Iran war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini. Sie starb am 16. September im Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen Verstoßes gegen die islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war. Seit ihrem Tod steht die politische Führung durch Proteste gegen die repressive Regierung und das islamische Herrschaftssystem unter Druck wie seit Jahrzehnten nicht mehr./aha/bum/DP/mis
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