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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.12.2022 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
14.10.2022 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Wolfsburg
ISIN: DE0007664005, DE0007664039
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der am Freitag, 16. Dezember 2022, ab 10:00 Uhr (MEZ) im CityCube
Berlin, Messedamm 26, 14055 Berlin, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Einziger Tagesordnungspunkt
1. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft unter Änderung des Beschlusses der ordentlichen
Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 über die Gewinnverwendung
Die Volkswagen Aktiengesellschaft will mit ihren zehn starken Konzernmarken weiterhin eine führende Position im Markt für
batterieelektrische, zunehmend automatisierte und softwarebasierte Mobilität einnehmen. Der Börsengang ihrer Tochtergesellschaft
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Porsche AG) verschafft der Volkswagen Aktiengesellschaft zusätzliche finanzielle Flexibilität
und wird dadurch helfen, die industrielle und technologische Transformation zu beschleunigen sowie die Umsetzung der NEW AUTO
Strategie zu unterstützen. Die Volkswagen Aktiengesellschaft ist der Auffassung, dass der Börsengang mehr Agilität und unternehmerische
Eigenständigkeit für die Porsche AG bedeutet und der Porsche AG helfen wird, die Umsetzung der schon heute erfolgreichen Strategie
zu beschleunigen.
Grundlage für den Börsengang der Porsche AG war eine umfassende Einigung über den Abschluss mehrerer Verträge zwischen der
Volkswagen Aktiengesellschaft und ihrer größten Aktionärin, der Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE). Im Rahmen einer
Gesellschaftervereinbarung haben die Volkswagen Aktiengesellschaft und die Porsche SE vereinbart, dass 25 % der Vorzugsaktien
an der Porsche AG am Kapitalmarkt platziert werden. Gleichzeitig wurde in einem Kaufvertrag vereinbart, dass die Porsche SE
25 % der Stammaktien an der Porsche AG zuzüglich einer Stammaktie mittelbar von der Volkswagen Aktiengesellschaft erwirbt
und für diesen Anteil pro Stammaktie den im Rahmen des Börsengangs erzielten Platzierungspreis pro Vorzugsaktie zuzüglich
einer Prämie in Höhe von 7,5 % zahlt.
Der Börsengang der Porsche AG war der größte Börsengang in Deutschland seit mehr als 25 Jahren. Vorzugsaktien an der Porsche
AG werden seit dem 29. September 2022 am Kapitalmarkt gehandelt. Im Rahmen des Börsengangs konnten insgesamt 113.875.000 Vorzugsaktien
der Porsche AG zu einem Platzierungspreis von 82,50 Euro und damit zu einem Wert von insgesamt rund 9.394.687.500,00 Euro
erfolgreich bei Investoren platziert werden. Als Gegenleistung für die Veräußerung von 25 % der Stammaktien an der Porsche
AG zuzüglich einer Stammaktie hat sich die Porsche SE verpflichtet, einen Kaufpreis von 10.099.573.838,69 Euro an die Volkswagen
Aktiengesellschaft zu zahlen.
Die Volkswagen Aktiengesellschaft beabsichtigt, ihre Aktionäre an dieser erfolgreichen Gesamttransaktion unmittelbar teilhaben
zu lassen. In der Gesellschaftervereinbarung mit der Porsche SE hat die Volkswagen Aktiengesellschaft in diesem Zusammenhang
vereinbart, dass sie die Ausschüttung einer Sonderdividende an ihre Aktionäre vorschlagen wird, die der Höhe nach insgesamt
49 % der Brutto-Gesamterlöse aus dem Börsengang der Porsche AG sowie aus der Veräußerung des Stammaktienpakets an die Porsche
SE entspricht. Die verbleibenden 51 % der Brutto-Gesamterlöse plant die Volkswagen Aktiengesellschaft im Wesentlichen zur
Finanzierung von Zukunftsinvestitionen im Rahmen der Transformation der Automobilbranche zu verwenden.
Die vorgesehene Ausschüttung an die Aktionäre der Volkswagen Aktiengesellschaft soll im Wege der Zahlung einer Sonderdividende
je Stamm- und Vorzugsaktie an der Volkswagen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 erfolgen, die zusätzlich zu den
bereits im Mai 2022 an die Aktionäre ausgezahlten Dividenden für die Stamm- und Vorzugsaktien geleistet werden soll.
Hierzu ist es erforderlich, den von der ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft am 12. Mai 2022 gefassten
Gewinnverwendungsbeschluss anzupassen. Die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2022 hatte unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen,
vom Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 19.100.982.980,60 Euro jeweils einen Teilbetrag von
a) |
2.213.173.635,00 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und
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b) |
1.558.913.164,20 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie
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zu verwenden sowie
c) |
15.328.896.181,40 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
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Die Sonderdividende soll nunmehr aus dem unter c) ausgewiesenen Betrag des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 geleistet
werden, der von der ordentlichen Hauptversammlung 2022 auf neue Rechnung vorgetragen wurde.
Vor diesem Hintergrund schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, wie folgt zu beschließen:
(i) |
Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 2 gefasste Beschluss über die Gewinnverwendung
wird dahingehend abgeändert, dass der auf neue Rechnung vorgetragene Teilbetrag des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021
in Höhe von 15.328.896.181,40 Euro wie folgt verwendet wird:
a) |
9.554.687.712,78 Euro zur Zahlung einer Sonderdividende von 19,06 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und je dividendenberechtigter
Vorzugsaktie sowie
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b) |
5.774.208.468,62 Euro als Vortrag auf neue Rechnung.
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|
Mit Blick auf die von der ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft am 12. Mai 2022 beschlossene Verwendung
der übrigen Teilbeträge des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 also von 2.213.173.635,00 Euro zur bereits erfolgten
Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und von 1.558.913.164,20 Euro zur bereits erfolgten
Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie bleibt der von der ordentlichen Hauptversammlung
der Volkswagen Aktiengesellschaft am 12. Mai 2022 gefasste Beschluss über die Gewinnverwendung unberührt.
(ii) |
Es wird festgelegt, dass der Anspruch auf die Sonderdividende je dividendenberechtigter Stammaktie und je dividendenberechtigter
Vorzugsaktie am 9. Januar 2023 fällig ist.
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Unter Berücksichtigung der bereits von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2022 beschlossenen Verwendung von Teilbeträgen
des Bilanzgewinns zur Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und zur Zahlung einer Dividende
von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie wird der Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 19.100.982.980,60
Euro somit insgesamt wie folgt verwendet:
a) |
2.213.173.635,00 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und
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b) |
1.558.913.164,20 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie und
|
c) |
9.554.687.712,78 Euro zur Zahlung einer Sonderdividende von 19,06 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und je dividendenberechtigter
Vorzugsaktie sowie
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d) |
5.774.208.468,62 Euro als Vortrag auf neue Rechnung.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2022 beschlossene Dividende in Höhe
von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und in Höhe von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie bereits
im Mai 2022 zur Auszahlung gebracht wurde und nicht nochmals zur Auszahlung kommt.
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II. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft
auf 501.295.263. Hiervon sind 295.089.818 Aktien Stammaktien und 206.205.445 Aktien stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte beträgt 295.089.818.
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und insbesondere die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt,
die zu Beginn des 21. Tages vor der außerordentlichen Hauptversammlung, d.h. am 25. November 2022 (Nachweisstichtag), 00:00 Uhr (MEZ), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht anmelden. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und ist der Gesellschaft zusammen mit einem Nachweis des Anteilsbesitzes
durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 Aktiengesetz (separat nach Stamm- und/oder Vorzugsaktien) bis spätestens
zum 9. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ), an nachfolgende Adresse zu übermitteln:
Anmeldestelle:
Volkswagen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute bzw. Letztintermediäre die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung
des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich zeitnah an ihr depotführendes
Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten
Aktionäre die Eintrittskarte zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und die Zugangsdaten für die Nutzung
des Aktionärsportals von der Anmeldestelle. Das Aktionärsportal bietet die Möglichkeit, Vollmachten zu erteilen und das Stimmrecht
auszuüben. Die Ausübung weiterer Aktionärsrechte erfordert die physische Teilnahme am Versammlungsort.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die außerordentliche Hauptversammlung sicherzustellen, werden die Aktionäre
gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft, adressiert an die
Anmeldestelle, Sorge zu tragen.
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3. |
Persönliche Teilnahme durch Aktionäre bzw. Bevollmächtigte
Mit dem oberen Abschnitt des Eintrittskartenformulars können Aktionäre selbst an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen
oder sich durch in Textform Bevollmächtigte (siehe Punkt 4) vertreten lassen.
In Abhängigkeit der vorherrschenden COVID-19-Pandemie-Lage können am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung auf behördliche
Anordnung infektionsschutzrechtliche Zugangsvoraussetzungen erlassen werden. Informationen über etwaige infektionsschutzbedingte
Maßnahmen für die Teilnahme am Versammlungsort werden über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv |
veröffentlicht.
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4. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte
a) Vollmacht an Dritte
Aktionäre, die an der außerordentlichen Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich
ausüben möchten, können sich auch durch Bevollmächtigte (z.B. durch Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder sonstige Dritte)
vertreten lassen, allerdings nicht in deren Namen. Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
oder durch Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden,
bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft.
Wer Aktionäre geschäftsmäßig vertritt, darf das Stimmrecht nur ausüben, wenn der Aktionär ihm Vollmacht erteilt hat. Weisungen
dürfen eingeholt werden. Ein Vollmachtsformular wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv |
bereitgestellt.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Für die Erteilung der Vollmacht kann der hierfür vorgesehene Textabschnitt der Eintrittskarte verwendet werden. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen spätestens am 15. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:
Volkswagen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Elektronisch können die Vollmachtserteilung sowie ihr Widerruf auch vor der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2022 und während der außerordentlichen Hauptversammlung bis 11:00 Uhr (MEZ) über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/hv-portal |
erfolgen. Hierzu bedarf es der Zugangsdaten zum Aktionärsportal, die auf der Eintrittskarte abgedruckt sind.
Am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung sind die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht gilt satzungsgemäß nur jeweils für die nächste Hauptversammlung. Bei der Teilnahme vor Ort hat der Vertreter
die Vollmachten der von ihm vertretenen Aktionäre alphabetisch geordnet am Anmeldeschalter vorzulegen und zur Einsicht für
alle Teilnehmer abzugeben.
b) Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Den Stammaktionären wird angeboten, sich zu den im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkten durch die von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen
erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs oder von dessen Bevollmächtigten ausüben; liegen den Stimmrechtsvertretern zu
Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; zur Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte können sie nicht
beauftragt oder bevollmächtigt werden.
Stammaktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen dazu eine Eintrittskarte zur außerordentlichen
Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht kann der hierfür vorgesehene Textabschnitt der Eintrittskarte verwendet
werden. Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 15. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:
Volkswagen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Elektronisch können die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie ihr Widerruf auch mit den Zugangsdaten der Eintrittskarte
vor der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2022 und während der außerordentlichen Hauptversammlung bis 11:00 Uhr (MEZ) über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/hv-portal |
erfolgen.
Am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
c) Briefwahl
Angemeldete Stammaktionäre können ihre Stimmen in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der
außerordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).
Die Briefwahl kann in Textform unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Textabschnitts der Eintrittskarte erfolgen. Die Stimmabgabe
in Textform muss spätestens am 15. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:
Volkswagen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Alternativ steht die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl bis zum 16. Dezember 2022, 11:00 Uhr (MEZ), zur Verfügung und erfolgt mit den Zugangsdaten der Eintrittskarte über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/hv-portal |
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5. |
Nachweis der Stimmzählung
Abstimmende können gemäß § 129 Absatz 5 Satz 1 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine
Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimmen gezählt wurden. Der Nachweis über die Stimmzählung (Abstimmbestätigung)
ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im Aktionärsportal abrufbar sowie auf Anfrage bei der Gesellschaft unter
erhältlich. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Absatz 5 Satz 3 Aktiengesetz
unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.
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6. |
Bild- und Tonübertragung der außerordentlichen Hauptversammlung im Internet
Die interessierte Öffentlichkeit kann die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsrats sowie des Vorstands am 16. Dezember 2022 ab 10:00 Uhr (MEZ) live auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv |
verfolgen.
Die Reden stehen nach Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft als Aufzeichnung
zur Verfügung.
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7. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen
(das entspricht einer Aktienanzahl von 195.313 Stück), können nach Maßgabe des § 122 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Aktiengesetz
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft mit dem durch den Letztintermediär ausgestellten Nachweis über das Erreichen
der Mindestaktienzahl bis zum 15. November 2022, 24:00 Uhr (MEZ), ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:
Volkswagen Aktiengesellschaft Der Vorstand c/o HV-Stelle Brieffach 1848/3 38436 Wolfsburg per Telefax: +49-5361-95600100 oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de
Ergänzungsanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen,
ist eine Übersetzung beizufügen.
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70 Aktiengesetz zur Berechnung
der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen.
Veröffentlichungspflichtige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit
verbreitet.
Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv |
veröffentlicht.
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz
Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge
von Aktionären sind gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 1. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ) ausschließlich, an folgende Adresse zu übermitteln:
Volkswagen Aktiengesellschaft HV-Stelle Brieffach 1848/3 38436 Wolfsburg per Telefax: +49-5361-95600100 oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de
Gegenanträge sind zu begründen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in
englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs gemäß
§§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv |
bekannt gemacht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht, es sei denn, der Antragsteller fordert die Veröffentlichung
der Daten ausdrücklich.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, gelangen nur dann
zur Abstimmung, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Aktionäre, die in der Hauptversammlung Gegenanträge
stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten, die nicht vorab übermittelt wurden, werden gebeten, diese zusätzlich schriftlich
am Wortmeldetisch einzureichen.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen,
bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich
insoweit Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
Im Falle offensichtlicher Widersprüche bei Abstimmungen von Aktionären oder deren Bevollmächtigten über die Vorschläge der
Verwaltung einerseits und der Abstimmung über Gegenanträge andererseits werden die Stimmen als ungültig behandelt.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
d) Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen
Angemeldeten Aktionären oder deren Bevollmächtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen in Textform oder per Video
einzureichen, die die Gesellschaft vorbehaltlich der nachstehenden Ausführungen unter Nennung des Namens des einreichenden
Aktionärs im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv |
veröffentlichen wird.
Stellungnahmen können bis zum 14. Dezember 2022, 12:00 Uhr (MEZ), über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/hv-portal |
eingereicht werden.
Pro Aktionär kann nur eine Stellungnahme eingereicht werden. Stellungnahmen müssen in deutscher Sprache erfolgen. Videostellungnahmen
sind nur zulässig, wenn der Aktionär oder ein Bevollmächtigter darin selbst in Erscheinung tritt und spricht. Darüber hinaus
müssen Stellungnahmen einen Bezug zur Tagesordnung aufweisen und in Inhalt und Darstellung einem zulässigen Redebeitrag in
der Hauptversammlung entsprechen. Die Länge einer Stellungnahme per Video darf drei Minuten, die schriftliche Stellungnahme
den Umfang von 10.000 Zeichen nicht überschreiten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung der Stellungnahme. Die Gesellschaft behält sich insbesondere vor,
Stellungnahmen nicht zu veröffentlichen, wenn sie keinen erkennbaren Bezug zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung
haben, in Inhalt und Darstellung einem zulässigen Redebeitrag in der Hauptversammlung nicht entsprechen oder beleidigenden,
diskriminierenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben. Auch Stellungnahmen
mit werbenden oder anstößigen Inhalten werden nicht berücksichtigt.
In den eingereichten Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge, Fragen oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
werden nicht berücksichtigt. Diese können ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Wegen eingereicht
bzw. gestellt werden.
Weitere Informationen, insbesondere zu den technischen Voraussetzungen in Bezug auf die Stellungnahmen und ihre Einreichung,
werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv |
bereitgestellt.
e) Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung
Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung
in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären.
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8. |
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Inhalt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge und Wahlvorschläge
von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung (auch zu den Rechten
der Aktionäre) stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv |
zur Verfügung.
Unter dieser Internetadresse können nach Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse
abgerufen werden.
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9. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Volkswagen Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Zusammenhang mit der Durchführung der außerordentlichen
Hauptversammlung personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten und Informationen zum Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen
Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, Ihnen die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen und (aktien-)rechtliche Pflichten
zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter
www.volkswagenag.com/hv-datenschutz |
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Volkswagen Aktiengesellschaft, Berliner Ring 2, 38440
Wolfsburg, Telefon: +49 5361-9-0, E-Mail: datenschutz@volkswagen.de.
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Wolfsburg, im Oktober 2022
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
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