27.05.2022 09:33:55
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EQS-HV: Frauenthal Holding AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: Frauenthal Holding AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s ISIN AT0000762406 Einberufung der 33. ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG für Donnerstag, den 30. Juni 2022, um 14:00 Uhr Wiener Zeit, Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG sind die Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in 1100 Wien, Am Belvedere 4 Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung
Aufgrund entsprechender Vorlaufzeiten für die Organisation der 33. ordentlichen Hauptversammlung und der im Zeitpunkt ihrer Vorbereitung nach wie vor bestehenden pandemiebedingten Unsicherheiten hat der Vorstand nach reiflicher Überlegung und sorgfältiger Abwägung beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten. Die Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 30. Juni 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021) und der COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 30. Juni 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Stellvertreters der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, Am Belvedere 4, statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse vorstand@frauenthal.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 30. Juni 2022 ab 14:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.frauenthal.at teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV (Teilnahmeinformation) hingewiesen. II. TAGESORDNUNG
b) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre zu beschließen
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 9. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung zugänglich:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 27. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
Per Post oder Boten: Frauenthal Holding AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen im Format PDF) Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen. Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 20. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen. Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 30. Juni 2022 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen: (i) Rechtsanwältin Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M., c/o Arlt Solutions, Kooperation selbständiger Rechtsanwälte 1010 Wien, Ebendorferstraße 6/10 E-Mail arlt.frauenthal@hauptversammlung.at (ii) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA, c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Schottenring 14 E-Mail temmel.frauenthal@hauptversammlung.at (iii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier, c/o Stossier2 Heitzinger Rechtsanwälte in Kooperation 4600 Wels, Dragonerstraße 54 E-Mail stossier.frauenthal@hauptversammlung.at (iv) Rechtsanwalt Dr. Daniel Reiter c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 1220 Wien, Donau-City-Straße 11, ARES-Tower E-Mail reiter.frauenthal@hauptversammlung.at Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig. Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist spätestens am 9. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu verwenden.
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten.
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen. VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.
Bei einem Vorschlag zur Wahl in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.
Die Frauenthal Holding AG unterliegt nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG und hat daher nicht das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen. 4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter (Punkt V. der Einberufung). Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Wortmelderecht während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Post grundsätzlich durch Übermittlung von Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse vorstand@frauenthal.at ausgeübt werden kann. Die Aktionäre werden gebeten alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E-Mail an die Adresse vorstand@frauenthal.at zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 27. Juni 2022, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen. Damit ermöglichen die Aktionäre dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Aktionären gestellten Fragen. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, den Aktionären über die Vorgaben der COVID-19-GesV hinaus die Möglichkeit zu geben, während der Hauptversammlung Live-Redebeiträge mittels Bild- und Ton-Übertragung zu leisten. Die Live-Redebeiträge werden in einem zeitlich beschränkten Rahmen zugelassen und können insbesondere abgelehnt werden, wenn nach Einschätzung der Vorsitzenden die Hauptversammlung nicht mit Gewissheit in einem vertretbaren Zeitrahmen zu Ende gebracht werden könnte. Aktionäre, die einen Live-Redebeitrag leisten möchten, müssen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet sein (Übermittlung einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG gemäß Punkt IV und Erteilung einer Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V der Einberufung) und ihren Live-Redebeitrag nach Maßgabe des Folgenden gesondert anmelden. Mit Anmeldung des Live-Redebeitrags erteilt der Aktionär sein Einverständnis, dass der Name durch die Vorsitzende in der Hauptversammlung genannt wird. Die Anmeldung von Live-Redebeiträgen wird ausschließlich bis zum 20.06.2022 (24.00 Uhr, Wiener Zeit) möglich sein und zwar ausschließlich durch Übermittlung eines Mails an die E-Mail-Adresse vorstand@frauenthal.at. Aktionäre, die ihren Live-Redebeitrag anmelden möchten, müssen dabei ihre Kontaktdaten angeben (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Anschließend werden die Aktionäre unter den angegebenen Kontaktdaten kontaktiert um einen Termin für einen Funktionalitätstest der Bild- und Ton-Verbindung am Tag der Hauptversammlung im Zeitraum zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr zu vereinbaren. Ist die Funktionalität der Bild- und Ton-Verbindung sichergestellt, erhalten die Aktionäre weitere technische Hinweise sowie einen personalisierten Link, über den sie sich während der Hauptversammlung für die Bild- und Ton-Übertragung zum relevanten Zeitpunkt verbinden können. Dies wird nach Eröffnung der Generaldebatte sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Funktionalität der Bild- und Tonverbindung nicht gewährleistet werden kann. Aus allfälligen Funktionsfehlern betreffend die Bild- und Tonverbindung kann der Aktionär keine Rechtsansprüche ableiten. Die Teilnahme des Aktionärs in Form eines Live-Redebeitrages erfolgt ausschließlich auf dessen Risiko. Es wird daher empfohlen, den Live-Redebeitrag auch gesondert in Schriftform per Mail zu übermitteln. Es wird weiters darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf Zulassung eines Live-Redebeitrags besteht und die Gesellschaft sich insbesondere vorbehält, die Übertragung unverzüglich abzuschalten, wenn der Beitrag beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt aufweist oder ohne erkennbaren Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung ist. Der Zeitraum, der insgesamt für die Live-Redebeiträge vorgesehen ist, soll 90 Minuten nicht überschreiten. Die Vorsitzende kann in eigenem Ermessen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung dieses Zeitrahmens sicherzustellen. Die Reihenfolge der Live-Redebeiträge wird von der Vorsitzenden festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs im Rahmen der Live-Redebeiträge nicht möglich und wirksam ist. Die Ausübung dieser Rechte kann ausschließlich durch einen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Aktionäre, die von der Möglichkeit der Abgabe eines Live-Redebeitrags in Bild und Ton in der Hauptversammlung Gebrauch machen, sollten beachten, dass die gesamte Hauptversammlung einschließlich des entsprechenden Live-Redebeitrags öffentlich übertragen wird. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder Aktionär ist unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 21. Juni 2022 in der oben angeführten Weise (Punkt VI Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.frauenthal.at. VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Die Gesamtzahl der Stimmrechte am Tag der Hauptversammlung beträgt grundsätzlich 9.434.990 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 783.499 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte, auch nicht das Stimmrecht zu. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Wien, im Mai 2022 Der Vorstand
27.05.2022 |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Frauenthal Holding AG |
Rooseveltplatz 10 | |
1090 Wien | |
Österreich | |
Telefon: | +43 1 505 42 06 |
Internet: | frauenthal.at |
ISIN: | AT0000762406 |
WKN: | 882002 |
Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1362569 27.05.2022
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