06.11.2015 15:32:39

Entscheidung des Bundestags verstösst sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention

Hannover und Forch/Zürich (ots) - Medienmitteilung des Vereins DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V. und DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, Forch-Zürich, Schweiz

Die Entscheidung des Bundestags, die Frage der Beihilfe zum Suizid als Form der Sterbehilfe nach dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag Brand/Griese mit strafrechtlichen Mitteln zu regeln, verstösst sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention. DIGNITAS ruft deshalb den deutschen Bundespräsidenten auf, dem von ihm verkündeten Prinzip von Freiheit und Verantwortung zu folgen und dem Gesetz seine Zustimmung zu verweigern. Sollte er es in Verletzung des Grundgesetzes und seines Amtseids dennoch unterzeichnen, wird DIGNITAS diese gegen den Willen einer Mehrheit von über 80 % der Bevölkerung getroffene und somit undemokratische Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anfechten.

Unter dem Namen DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben bestehen zwei gemeinnützige Vereine; der eine in der Schweiz, gegründet am 17. Mai 1998, der andere in Deutschland, gegründet am 26. September 2005. Beide setzen sich ein für Palliativversorgung, Suizidversuchsprävention, Patientenverfügung und das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg durch Urteil vom 20. Januar 2011 bestätigte Menschenrecht ein, selber entscheiden zu dürfen, wann und wie jemand stirbt. Mit ihrer ergebnisoffenen Beratung helfen sie mit, unbedachte Suizidversuche zu vermeiden. Kontakt: info@dignitas.ch

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Pressekontakt: DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V., Schmiedestrasse 37, 30151 Hannover

DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, Postfach 17, 8127 Forch-Zürich, Schweiz

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