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03.12.2025 11:55:00
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Entbürokratisierungspaket - Viel Altbekanntes, einige neue Schrauben
Ziel ist, Doppelgleisigkeiten abzubauen und zugleich "Gold Plating", also die Übererfüllung von EU-Vorgaben, zu vermeiden. Budgetäre Mehrkosten soll es auch kurzfristig nicht geben, so der Plan. Ein großer Teil des Pakets fasst bereits laufende oder im Regierungsprogramm verankerte Projekte zusammen - vom "Verfahrensturbo" bei Großverfahren über die Reform von UVP- und Abfallrecht bis hin zu "GISA-Express" für Gewerbeanmeldungen, Förder-Task-Force und digitalem Gästeblatt. Neu oder deutlich nachgeschärft sind hingegen einzelne, für Betriebe spürbare Schrauben: So sollen etwa Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen für Unternehmen vollständig genehmigungsfrei, die Mitführpflicht für Konzessionsurkunden im Güterverkehr gestrichen, Steuerbescheide mit QR-Codes versehen und Beitragserklärungen sowie Förderanträge stärker über zentrale digitale One-Stop-Shops abgewickelt werden.
Großverfahren sollen vereinfacht werden
Kernstück des Pakets ist die Beschleunigung von Verfahren, vor allem für Industrie- und Infrastrukturprojekte. So soll das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) bei Großverfahren modernisiert werden. Die Novelle soll bereits mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Künftig sollen etwa Ermittlungsverfahren in Teilbereichen abgeschlossen werden können. Auch Zustellungen in Großverfahren sollen durch digitale Ediktsveröffentlichung statt Einzelzustellungen in Großverfahren bereits ab 50 Beteiligten statt wie bisher ab 100 Beteiligten vereinfacht werden.
Parallel dazu sind Änderungen im Umwelt- und Anlagenrecht vorgesehen. Das UVP-Gesetz für Umweltverträglichkeitsprüfungen soll vereinfacht und gestrafft, das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) dereguliert und bis überarbeitet werden. Im Wirtschaftsministerium ist ein One-Stop-Shop geplant, der Bau- und Betriebsanlagenverfahren zusammenführt - "ein Projekt, ein Verfahren, ein Bescheid", wie es im Papier heißt. Den Bundesländern wird empfohlen, Sachverständigenpools für Genehmigungsverfahren zu bilden, um Sachverständige über Landesgrenzen hinweg einzusetzen.
Gewerbeanmeldung künftig auch via Smartphone
Stark ausgebaut werden soll die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen. Ein zentrales Element ist "GISA Express": Ab 1. Jänner 2026 soll die Gewerbeanmeldung vollständig digital und auch via Smartphone möglich sein. Energieausweise sollen in eine bundesweit einheitliche Datenbank überführt werden, Anlagenverfahren österreichweit elektronisch geführt werden. Für Beherbergungsbetriebe ist ein digitales Gästeverzeichnis ("Digitales Gästeblatt") geplant, die Gästemeldung soll papierlos erfolgen.
Auch im Steuerbereich setzt die Regierung auf digitale Standards. Mit einem "Standard Audit File" (SAF-T) sollen Unternehmen Rechnungswesendaten in standardisierter Form elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln können, Betriebsprüfungen sollen dadurch effizienter werden. Das gesamte Abgabeverfahren bei Gebühren und Verkehrssteuern - etwa Grunderwerbsteuer oder Flugabgabe - soll auf elektronische Verfahren umgestellt werden.
Buchführungsgrenzen werden angehoben
Für kleinere und mittlere Unternehmen sieht das Paket Entlastungen im Abgabenrecht vor. Die Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Bundesabgabenordnung (BAO) sollen angehoben werden, damit nur größere Betriebe detaillierte Bücher führen müssen. Konkret sollen die bestehenden Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht in Paragraf 189 UGB von 700.000 bzw. 1 Mio. Euro auf 1 Mio. bzw. 1,5 Mio. Euro erhöht werden, die Umsatzgrenze in Paragraf 125 BAO von 700.000 auf 1 Mio. Euro.
Die Schwellenwerte für vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzungen bei neuen Gesetzen sollen von 20 auf 50 Mio. Euro steigen, um aufwendige Detailprüfungen auf wirklich große Vorhaben zu konzentrieren.
One-Stop-Shop für Förderungen
Auch bei Förderungen soll der Aufwand sinken. Eine ressortübergreifende Förder-Task-Force arbeitet an einer Bundesförderstrategie mit gemeinsamen Grundprinzipien und einer einheitlichen Checkliste für neue Programme. Parallel dazu ist ein bundesweiter digitaler One-Stop-Shop für die Beantragung und Abrechnung von Förderungen geplant. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie (CSRD) soll ohne zusätzliche nationale Informationspflichten umgesetzt werden.
PV-Anlagen und E-Ladestationen künftig genehmigungsfrei
Neu ist auch, dass Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen für Betriebe vollständig genehmigungsfrei werden, die verpflichtende Mitführung einer beglaubigten Konzessionsurkunde im Gütertransport entfällt. Im Gewerbe- und Gesellschaftsrecht wird die Zulassung englischsprachiger Unterlagen ausgebaut, um kostspielige Übersetzungen zu vermeiden.
ivn/bel
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