20.02.2022 10:27:00
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Energiekostenausgleich soll nun als Gutschein verschickt werden
Wie die "Krone" berichtet, werde in dem Brief mit dem Gutschein erklärt, dass man diesen bei den Energieunternehmen nur einlösen dürfe, wenn man nicht zu den von der Aktion ausgeschlossenen Spitzenverdienern gehöre. Ansonsten soll eine Rückzahlung drohen. Das Finanzministerium will dies stichprobenartig kontrollieren, nachdem die Energieversorger die gewährten Gutschriften dort verrechnet haben.
Dem Zeitungsbericht zufolge sollen erste gesetzliche Details kommende Woche im Parlament behandelt werden. Der Gutschein soll demnach spätestens Anfang April verschickt werden. Wie es zur APA hieß, findet am Montag noch ein Austausch mit Vertretern der Energiewirtschaft statt.
"Uns ist wichtig, dass die finanzielle Entlastung unbürokratisch und rechtssicher erfolgt", erklärte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Sonntag einer Stellungnahme.
Wie es zur APA weiter hieß, soll auch der zweite 150-Euro-Teuerungsausgleich für besonders bedürftige Haushalte "von den jeweiligen Stellen" nach Beschluss im Parlament "schnellstmöglich" ausgezahlt werden. Dies betrifft Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten.
Die Kritik an der Art, wie die Regierung versucht, die höheren Energiepreise abzufedern, riss auch am Wochenende nicht ab. Wifo-Chef Gabriel Felbermayr sagte am Samstag im ORF-Radio, es wäre sinnvoller, finanziell Schwächere zu unterstützen, indem man einfach Sozialleistungen automatisch an die Teuerung anpasst.
pro/spu
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