14.02.2013 14:15:31
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Elf EU-Länder gehen voran: Börsensteuer soll Geldsegen bringen
Die Abgabe würde wie eine Mehrwertsteuer auf Wertpapiergeschäfte zwischen Finanzinstituten erhoben. Banken, Versicherungen und Investmentfonds müssten sie auf jede Transaktion zahlen. Produkte für Kleinanleger wie Hypotheken, Kredite und Versicherungsbeiträge wären nicht betroffen. Allerdings fiele die Steuer beim Handel mit Aktien an. Ausgenommen ist auch die Ausgabe neuer Staatsanleihen sowie krisenbedingte Aufkäufe solcher Papiere durch eine Notenbank oder den Euro-Rettungsfonds ESM.
Seit Jahren streitet die EU um diese Abgabe. "Nun steht der Umsetzung nichts mehr im Wege", sagte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta. Im nächsten Schritt müssen die elf Länder nun Details wie etwa die Höhe der Steuer festlegen. Die EU-Kommission schlägt vor, Geschäfte mit Aktien und Anleihen mit 0,1 Prozent und solche mit spekulativen Finanzprodukten (etwa Derivate) mit 0,01 Prozent zu besteuern. Semeta nannte die Steuer "fair und sachlich ausgereift".
Die Staaten wollen im Alleingang die Abgabe erheben, da eine EU-weite Lösung am Widerstand von Großbritannien und Schweden gescheitert war. Die EU-Verträge erlauben dies im Rahmen der sogenannten "verstärkten Zusammenarbeit" ausdrücklich. Europa wäre die erste Region der Welt mit einer Finanztransaktionssteuer.
Während SPD und Grüne die Pläne begrüßten, stoßen sie auf Widerstand von Banken und Industrie. In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten führende Wirtschaftsverbände - darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Bundesverband deutscher Banken -, dies werde die gesamte deutsche Wirtschaft belasten. "Betroffen sind insbesondere der deutsche Mittelstand und die deutsche Exportwirtschaft, da sich sinnvolle und notwendige Finanztransaktionen verteuern", heißt es. Dies gelte etwa für Börsengeschäfte, mit denen Firmen sich gegen Zins-, Währungs- und Rohstoffrisiken aus Liefergeschäften absicherten.
Kritiker warnen davor, dass Finanzgeschäfte in Länder ohne diese Steuer abwandern könnten. Neu sind in dem Vorschlag der EU-Kommission daher Vorgaben, dies zu verhindern. So sollen alle Produkte besteuert werden, die in einem der elf Länder herausgegeben wurden - unabhängig davon, wo auf der Welt sie gehandelt werden. Generell betrifft die Steuer alle Geschäfte, an denen ein Akteur aus den elf EU-Staaten beteiligt ist.
Im Januar hatten die EU-Finanzminister den Weg für den Alleingang der elf Länder zur Einführung der Steuer frei gemacht. Zu den Teilnehmern zählen neben Deutschland und Frankreich auch Österreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien./mt/DP/jkr
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