11.11.2015 10:24:39
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EANS-Stimmrechte: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
EANS-PVR: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Stimmrechtsmitteilung
11.11.2015
Gemäß § 93 Abs. 2 BörseG gibt die Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft ("BTV") bekannt, dass ihr das Aktionärssyndikat der BTV
(bestehend aus BKS Bank AG, Oberbank AG, Generali 3Banken Holding AG und
Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H.) am 11.11.2015 gemäß §§ 91 ff
BörseG Folgendes mitgeteilt hat:
"Das Aktionärssyndikat der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
("BTV"), bestehend aus BKS Bank AG ("BKS"), Oberbank AG ("OBK"), Generali
3Banken Holding AG ("G3B") und Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H.
("Wüstenrot") - gemeinsam kurz die "Syndikatsmitglieder" - erstattet aufgrund
der am 07.11.2015 in das Firmenbuch eingetragenen Kapitalerhöhung der BTV und am
11.11.2015 ausgegebenen Jungen Aktien folgende Stimmrechtsmeldung gemäß §§ 91ff
BörseG:
Aufgrund der zwischen den Syndikatsmitgliedern abgeschlossenen
Syndikatsvereinbarung mit Stimmbindung sind die von jedem einzelnen der
Syndikatsmitglieder an BTV gehaltenen Stimmrechtsanteile den jeweils anderen
Syndikatsmitgliedern gemäß § 92 Z 1 BörseG wechselseitig zuzurechnen.
Die BKS hat hinsichtlich der ihr gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechte
aufgrund der Verwässerung im Rahmen der Kapitalerhöhung die Stimmrechtsschwelle
von 15% unterschritten.
Klarstellend halten wir fest, dass (i) die Syndikatsmitglieder insgesamt
hinsichtlich der ihnen gemäß § 92 Z 1 BörseG jeweils wechselseitig
zuzurechnenden Stimmrechte sowie (ii) OBK, G3B und Wüstenrot jeweils
hinsichtlich der ihnen gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechte, keine
Stimmrechtsschwellen unterschritten, erreicht oder überschritten haben.
Die Stimmrechte stellen sich nun wie folgt dar:
Anzahl Stimmrechte / Anzahl Stimmrechte /
Prozent VOR Kapitalerhöhung Prozent NACH Kapitalerhöhung
BKS 3.397.310 / 15,10 % 3.737.041 / 14,95 %
OBK 3.304.815 / 14,69 % 3.635.285 / 14,54 %
Wüstenrot 570.200 / 2,53 % 646.935 / 2,59 %
G3B 3.401.090 / 15,12 % 3.858.791 / 15,44 %
Summe Syndikat 10.673.405 / 47,44 % 11.878.052 / 47,51 %
Die Veränderung der Stimmrechte und die Erhöhung des Grundkapitals sind am
11.11.2015, d.h. mit dem Zeitpunkt der Ausgabe der Jungen Aktien aus der BTV
Kapitalerhöhung, wirksam geworden.
Die gegenständliche Meldung erfolgt für und im Namen sämtlicher
Syndikatsmitglieder, nämlich der BKS Bank AG, der Oberbank AG, Generali 3Banken
Holding AG und der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H."
BKS Bank AG, Klagenfurt, Österreich
Oberbank AG, Linz, Österreich
Generali 3Banken Holding AG, Wien, Österreich
Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H., Wien, Österreich
Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Bereich Recht und Beteiligungen
Dr. Stefan Heidinger
Tel.: +43/(0)5 05 333-1500
stefan.heidinger@btv.at
Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Stadtforum 1
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43(0)5 05 333
FAX: +43(0)5 05 333- 1408
Email: btv@btv.at
WWW: www.btv.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625504
Indizes: WBI
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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