11.11.2015 10:24:39

EANS-Stimmrechte: Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-PVR: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Stimmrechtsmitteilung

11.11.2015

Gemäß § 93 Abs. 2 BörseG gibt die Bank für Tirol und Vorarlberg

Aktiengesellschaft ("BTV") bekannt, dass ihr das Aktionärssyndikat der BTV

(bestehend aus BKS Bank AG, Oberbank AG, Generali 3Banken Holding AG und

Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H.) am 11.11.2015 gemäß §§ 91 ff

BörseG Folgendes mitgeteilt hat:

"Das Aktionärssyndikat der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

("BTV"), bestehend aus BKS Bank AG ("BKS"), Oberbank AG ("OBK"), Generali

3Banken Holding AG ("G3B") und Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H.

("Wüstenrot") - gemeinsam kurz die "Syndikatsmitglieder" - erstattet aufgrund

der am 07.11.2015 in das Firmenbuch eingetragenen Kapitalerhöhung der BTV und am

11.11.2015 ausgegebenen Jungen Aktien folgende Stimmrechtsmeldung gemäß §§ 91ff

BörseG:

Aufgrund der zwischen den Syndikatsmitgliedern abgeschlossenen

Syndikatsvereinbarung mit Stimmbindung sind die von jedem einzelnen der

Syndikatsmitglieder an BTV gehaltenen Stimmrechtsanteile den jeweils anderen

Syndikatsmitgliedern gemäß § 92 Z 1 BörseG wechselseitig zuzurechnen.

Die BKS hat hinsichtlich der ihr gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechte

aufgrund der Verwässerung im Rahmen der Kapitalerhöhung die Stimmrechtsschwelle

von 15% unterschritten.

Klarstellend halten wir fest, dass (i) die Syndikatsmitglieder insgesamt

hinsichtlich der ihnen gemäß § 92 Z 1 BörseG jeweils wechselseitig

zuzurechnenden Stimmrechte sowie (ii) OBK, G3B und Wüstenrot jeweils

hinsichtlich der ihnen gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechte, keine

Stimmrechtsschwellen unterschritten, erreicht oder überschritten haben.

Die Stimmrechte stellen sich nun wie folgt dar:

Anzahl Stimmrechte / Anzahl Stimmrechte /

Prozent VOR Kapitalerhöhung Prozent NACH Kapitalerhöhung

BKS 3.397.310 / 15,10 % 3.737.041 / 14,95 %

OBK 3.304.815 / 14,69 % 3.635.285 / 14,54 %

Wüstenrot 570.200 / 2,53 % 646.935 / 2,59 %

G3B 3.401.090 / 15,12 % 3.858.791 / 15,44 %

Summe Syndikat 10.673.405 / 47,44 % 11.878.052 / 47,51 %

Die Veränderung der Stimmrechte und die Erhöhung des Grundkapitals sind am

11.11.2015, d.h. mit dem Zeitpunkt der Ausgabe der Jungen Aktien aus der BTV

Kapitalerhöhung, wirksam geworden.

Die gegenständliche Meldung erfolgt für und im Namen sämtlicher

Syndikatsmitglieder, nämlich der BKS Bank AG, der Oberbank AG, Generali 3Banken

Holding AG und der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H."

BKS Bank AG, Klagenfurt, Österreich

Oberbank AG, Linz, Österreich

Generali 3Banken Holding AG, Wien, Österreich

Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H., Wien, Österreich

Rückfragehinweis:

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Bereich Recht und Beteiligungen

Dr. Stefan Heidinger

Tel.: +43/(0)5 05 333-1500

stefan.heidinger@btv.at

Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG

Stadtforum 1

A-6020 Innsbruck

Telefon: +43(0)5 05 333

FAX: +43(0)5 05 333- 1408

Email: btv@btv.at

WWW: www.btv.at

Branche: Banken

ISIN: AT0000625504

Indizes: WBI

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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