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22.05.2015 20:41:40

EANS-News: Frauenthal Holding AG/Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG: Veröffentlichung des Beschlusses der 26. o. Hauptversammlung über die Ermächtigung ...

EANS-News: Frauenthal Holding AG/Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG: Veröffentlichung des Beschlusses der 26. o. Hauptversammlung über die Ermächtigung zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien/Veräußerungsermächtigung auf andere Weise als über Börse oder öffentliches Angebot

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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Die Frauenthal Holding AG, Rooseveltplatz 10, 1090 Wien (in der Folge auch die

"Gesellschaft") gibt gemäß § 82 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1,

§ 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 26. ordentliche

Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Mai 2015 die folgenden Beschlüsse zum

6. Tagesordnungspunkt fasste:

"a) Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der

Beschlussfassung an gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b

Aktiengesetz ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der

Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende

Gegenwert EUR 5,- (Euro fünf) und der höchste beim Rückerwerb zu leistende

Gegenwert EUR 15,- (Euro fünfzehn) beträgt, sowie zur Festsetzung der

Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das

jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat.

Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über

die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach, also auch

wiederholt, ausüben, allerdings jeweils nur bis zu einer Höchstgrenze von 10%

(zehn Prozent) des jeweiligen Grundkapitals, wobei bei der Berechnung dieser

Höchstgrenze von der Gesellschaft zum jeweiligen Zeitpunkt gehaltene eigene

Aktien entsprechend zu berücksichtigen sind (gemäß § 65 Absatz 2 erster Satz

Aktiengesetz). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren

Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die

Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3

Unternehmensgesetzbuch; ab 1.1.2016 § 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für

Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter

Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der

Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien ohne weiteren

Hauptversammlungsbeschluss

mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder über die Börse oder durch ein

öffentliches Angebot wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen

festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in

Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein

Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 Unternehmensgesetzbuch; ab 1.1.2016 § 189a Z

7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte

ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der

Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien ergeben, zu

beschließen.

b) Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der

Beschlussfassung an ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 65

Absatz 1b in Verbindung mit §§ 169 bis 171 Aktiengesetz für die Veräußerung

eigener Aktien eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über

die Börse oder ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss

des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen - insbesondere

(i)zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung

einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder

ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte jeweils der

Gesellschaft und von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung

für

den Erwerb von Unternehmen, (Teil-)Betrieben, sonstigen Vermögensgegenständen

oder

Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder (iii)

zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe)oder (iv) zum Ausgleich von

Spitzenbeträgen - und die Veräußerungsbedingungen

festzusetzen."

Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 82 Abs. 10 BörseG die Veröffentlichung

gemäß § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG. Auf den auf der im Firmenbuch

eingetragenen Internetseite der Frauenthal Holding AG (www.frauenthal.at)

veröffentlichten Bericht des Vorstands zum 6. Tagesordnungspunkt wird verwiesen.

Rückfragehinweis:

Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer

E-Mail: m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser

E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10

A-1090 Wien

Tel + 43(1) 505 42 06

Fax + 43(1) 505 42 06-33

www.frauenthal.at

Unternehmen: Frauenthal Holding AG

Rooseveltplatz 10

A-1090 Wien

Telefon: +43 1 505 42 06

FAX: +43 1 505 42 06 -33

Email: holding@frauenthal.at

WWW: www.frauenthal.at

Branche: Technologie

ISIN: AT0000762406, AT0000492749

Indizes: ATX Prime

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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