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18.04.2015 09:02:44

EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]

zu der am Dienstag, dem 19. Mai 2015 um 10.00 Uhr

im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,

stattfindenden

135. ordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre der Oberbank AG

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäfts­jahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate Gover­nance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2014

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2014

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Auf­sichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

4. Wahlen in den Aufsichtsrat

5. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2016

6. Beschlussfassung über a) den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai

2012 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintra­gung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 9.375.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.125.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs so­wie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat fest­zusetzen, im_bisher_nicht_ausgenützten Umfang, unter gleichzeitiger Er­mächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entspre­chenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tran­chen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.500.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; b) Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschlie­ßen und

c) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (3).

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sind spätestens am 28. April 2015 auf der Internetseite der Gesell­schaft unter www.oberbank.at zugänglich:

· Jahresabschluss mit Lagebericht,

· Corporate Governance-Bericht, · Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2014; · Beschlussvorschläge · Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 4 gemäß § 87 Abs. 2 AktG · Satzungsgegenüberstellung · Formular für die Erteilung einer Vollmacht · Formular für den Widerruf einer Vollmacht · Vollständiger Text dieser Einladung

Die oben genannten Unterlagen liegen auch spätestens ab 28. April 2015 zur Einsicht der Ak­tionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung ge­setzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 28. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 Linz, Untere Do­naulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ge­nügt die Vorlage einer Depotbestäti­gung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeit­punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übri­gen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausfüh­rungen zur Teilnahme­berechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begrün­dung übermit­teln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Inter­netseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Text­form spätestens am 7. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 732 78-58 12 oder per Post an 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunika­tion, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder per E-Mail sek@oberbank.at, wo­bei das Verlan­gen in Text­form, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärs­rechtes ge­nügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesell­schaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hin­sichtlich der übrigen Anforde­rungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausfüh­rungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at zugäng­lich.

Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Vorausset­zung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptver­samm­lung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9. Mai 2015 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Ak­tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 13. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ), aus­schließ­lich unter einer der nachgenannten Adressen zuge­hen muss, nachzuweisen:

Per Post oder Boten: Oberbank AG Abteilung ZSP/WV2 z.H. Herrn Markus Zehethofer Untere Donaulände 28 4020 Linz

Per Telefax: +43 732 77 89 40

Per SWIFT:OBKLAT2L Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und bei Vorzugsaktien ISIN T0000625132 angeben

Per E-Mail: markus.zehethofer@oberbank.at, wobei die Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, · Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 9. Mai 2015 beziehen.

Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 18. Mai 2015, 15.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post Oberbank AG Abteilung Sekretariat & Kommunikation z.H. Frau Kerstin Gahleitner Untere Donaulände 28 4020 Linz

Per Telefax: +43 732 78-58 12

Per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 86.349.375,-- und ist eingeteilt in 25.783.125 Stamm- Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Ge­sellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversamm­lung 9.405 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 205 Stück-Stammaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.773.515.

Der Vorstand hat mit Beschluss vom 23. März 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates in Ausnützung des in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 be­schlossenen genehmigten Kapitals eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 5.756.625 auf bis zu EUR 92.106.000 durch Ausgabe von bis zu 1.918.875 auf Inhaber lautende neue Stamm-Stückaktien gegen Bareinzahlung beschlossen, die Festle­gung des endgültigen Ausmaß der Kapitalerhöhung einer weiteren Beschlussfassung vorbehalten und strebt die Eintragung dieser Kapitalerhöhung im Firmenbuch vor dem Nachweisstichtag an, sodass im Falle der rechtzeitigen Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch die durch diese Kapitalerhöhung neu geschaffenen Aktien in der 135. ordentlichen Hauptversammlung stimmberechtigt sein werden und sich somit die Anzahl der stimmberechtigten Aktien entsprechend erhöht.

Einlass und Registrierung

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9.30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. _ Linz, im April 2015

Der Vorstand

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----------- [1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich.

Rückfragehinweis: Oberbank AG

Mag. Andreas Pachinger

0043 / 732 / 7802 - 37460

andreas.pachinger@oberbank.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG Untere Donaulände 28 A-4020 Linz Telefon: +43(0)732/78 02-0 FAX: +43(0)732/78 58 10 Email: sek@oberbank.at WWW: www.oberbank.at Branche: Banken ISIN: AT0000625108, AT0000625132 Indizes: WBI Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch

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