30.04.2013 22:35:32

EANS-Adhoc: Überprüfung des Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung der S&T System Integration & Technology Distribution AG auf die damalige Qua...

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Sonstiges/Überprüfung Umtauschverhältnis 30.04.2013

Linz, 30. April 2013: Die S&T AG erhielt heute die Mitteilung des Landesgerichts Linz, dass für die am 12.12.2012 im Firmenbuch der S&T AG eingetragene Verschmelzung der S&T System Integration & Technology Distribution AG auf die damalige Quanmax AG, nunmehr S&T AG, ein Gutachten des Gremiums gemäß § 225g AktG zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses eingeholt wird.

Der Umtausch der früheren S&T System Integration & Technology Distribution AG-Aktien in damalige Quanmax AG-Aktien war im Umtauschverhältnis 200 : 259 erfolgt. Einzelne Aktionäre hatten eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses beantragt. Die S&T AG hatte gegenüber dem Gericht mit Schreiben vom 23.4.2013 entsprechend Stellung bezogen. Im Zuge der gesetzlichen Regelung wurde nunmehr den Antragstellern sowie dem nach § 225f AktG zur Wahrung der Rechte jener Aktionäre, die keinen Antrag auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses gestellt haben, bestellten Vertreter eine Frist zur Äußerung eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist wird gemäß §225g AktG ein Gutachten des gerichtlich bestellten Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses eingeholt werden.

Über die S&T AG: Die S&T AG (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, SANT), vormals Quanmax AG, notiert im Prime Standard der Frankfurter Börse. Mit 1.500 Mitarbeitern und Niederlassungen in 19 zentral- und osteuropäischen Ländern zählt das Unternehmen zu den drei größten IT-Systemhäusern in Osteuropa. S&T kann insbesondere mit einem breit aufgestellten Produkt- bzw. Eigentechnologieportfolio punkten und dieses Spektrum flächendeckend in Zentral- und Osteuropa anbieten.

Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------

(END) Dow Jones Newswires

   April 30, 2013 16:04 ET (20:04 GMT)- - 04 04 PM EDT 04-30-13

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