12.04.2014 08:32:31
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EANS-Adhoc: HIRSCH Servo AG / Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen 12.04.2014
HIRSCH Servo AG A-9555 Glanegg 58, Kärnten Tel. Nr. +43 (0)4277 2211 0 Homepage: www.hirsch-gruppe.com ANMELDUNG: E-Mail Adresse: hv.anmeldung-1@oekb.at Fax Nr.: +43 (0)1 928 90 60 SWIFT BIC: OEKOATWWHVS ISIN: AT0000849757
Einladung
zu der am Montag, den 5. Mai 2014, um 10 Uhr in der BKS Bank Zentrale, Veranstaltungssaal, St. Veiter Ring 43, A-9020 Klagenfurt,
auf Antrag der Lifemotion S.A. gemäß § 105 Abs 3 AktG, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitgliedes Dipl. Ing. Siegfried Wilding für (i) das am 30. Juni 2012 endende Geschäftsjahr und (ii) das am 30. Juni 2013 endende Geschäftsjahr.
- Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111 Abs. 1. und 2. AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des Nachweisstichtags. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 25.04.2014. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft unter der oben angeführten Adresse mit Unterschrift (firmenmäßiger Zeichnung) des depotführenden Kreditinstituts (auch per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per E-Mail oder via SWIFT) bis längstens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 29.04.2014, zugehen muss. Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag, also den 25.04.2014, 24 Uhr MESZ (Ortszeit Glanegg), beziehen. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG wird verwiesen. - Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 12.04.2014 bei der Gesellschaft oder auf deren Homepage in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4. AktG Einsicht zu nehmen. Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich. - Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG), das Antragsrecht in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt (§ 119 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 19. Tag vor der Hauptversammlung (Datum des Zugehens), das ist der 16.04.2014, und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung (Datum des Zugehens), das ist der 23.04.2014, von jedem Aktionär in schriftlicher Form (auch per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per E-Mail oder via SWIFT) samt Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen über diese Rechte sind auf der Homepage der Gesellschaft für jeden Aktionär zugänglich. - Auf das Recht jedes Aktionärs, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113 AktG und § 114 AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich, das heißt mit Unterschrift des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden. "Textform" bedeutet, dass die Vollmacht in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Aktionärs genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird. "Schriftlich" ist die Vollmacht auch dann, wenn sie über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) übermittelt wird, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Jedenfalls ist die Übermittlung der Vollmacht per Telefax zulässig. Dies gilt auch für den Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht kann das auf der Homepage der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular verwendet werden (§ 114 Abs. 3. AktG). Dieses Formular ermöglicht auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab an die HIRSCH Servo AG an die oben angeführte Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefaxnummer zu übermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf in diesem Fall jedenfalls bis 02.05.2014, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft einlangen muss. - Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. - Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Nominale von EUR 3.635.000 eingeteilt in 500.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum 12.04.2014 958 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 499.042. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.
Glanegg, am 12.04.2014 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
April 12, 2014 02:00 ET (06:00 GMT)- - 02 00 AM EDT 04-12-14
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