12.04.2014 08:02:47
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EANS Adhoc: HIRSCH Servo AG
EANS-Adhoc: HIRSCH Servo AG / Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
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europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
12.04.2014
HIRSCH Servo AG
A-9555 Glanegg 58, Kärnten
Tel. Nr. +43 (0)4277 2211 0
Homepage: www.hirsch-gruppe.com
ANMELDUNG: E-Mail Adresse: hv.anmeldung-1@oekb.at
Fax Nr.: +43 (0)1 928 90 60
SWIFT BIC: OEKOATWWHVS
ISIN: AT0000849757
Einladung
zu der am Montag, den 5. Mai 2014, um 10 Uhr in der BKS Bank Zentrale,
Veranstaltungssaal, St. Veiter Ring 43, A-9020 Klagenfurt,
auf Antrag der Lifemotion S.A. gemäß § 105 Abs 3 AktG, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitgliedes Dipl. Ing.
Siegfried Wilding für (i) das am 30. Juni 2012 endende Geschäftsjahr und
(ii) das am 30. Juni 2013 endende Geschäftsjahr.
- Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111
Abs. 1. und 2. AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des Nachweisstichtags.
Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,
somit das Ende des 25.04.2014. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. Bei depotverwahrten
Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft unter
der oben angeführten Adresse mit Unterschrift (firmenmäßiger Zeichnung) des
depotführenden Kreditinstituts (auch per Telefax oder mit unveränderbarem
Anhang per E-Mail oder via SWIFT) bis längstens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist der 29.04.2014, zugehen muss. Die Depotbestätigung
muss sich auf den Nachweisstichtag, also den 25.04.2014, 24 Uhr MESZ (Ortszeit
Glanegg), beziehen. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG
wird verwiesen.
- Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 12.04.2014 bei der Gesellschaft
oder auf deren Homepage in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4. AktG
Einsicht zu nehmen. Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach
der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich.
- Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109
AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§
110 AktG), das Antragsrecht in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt
(§ 119 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG)
zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 19. Tag vor der
Hauptversammlung (Datum des Zugehens), das ist der 16.04.2014, und das Recht
nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung
(Datum des Zugehens), das ist der 23.04.2014, von jedem Aktionär in
schriftlicher Form (auch per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per E-Mail
oder via SWIFT) samt Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) gegenüber
der Gesellschaft geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen über diese
Rechte sind auf der Homepage der Gesellschaft für jeden Aktionär zugänglich.
- Auf das Recht jedes Aktionärs, sich in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113 AktG und § 114
AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich, das heißt
mit Unterschrift des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden. "Textform"
bedeutet, dass die Vollmacht in einer Urkunde oder auf eine andere zur
dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person
des Aktionärs genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird. "Schriftlich" ist die
Vollmacht auch dann, wenn sie über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) übermittelt wird,
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Jedenfalls ist die
Übermittlung der Vollmacht per Telefax zulässig. Dies gilt auch für den
Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht kann das auf
der Homepage der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte
Vollmachtsformular verwendet werden (§ 114 Abs. 3. AktG). Dieses Formular
ermöglicht auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft
übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht
bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der
Hauptversammlung vorzulegen oder vorab an die HIRSCH Servo AG an die oben
angeführte Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefaxnummer zu übermitteln,
wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf in diesem Fall jedenfalls bis
02.05.2014, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft einlangen muss.
- Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG)
sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf
Anfrage an Aktionäre versandt.
- Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in Nominale von EUR 3.635.000 eingeteilt in 500.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum 12.04.2014 958 eigene
Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt
499.042. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis
oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.
Glanegg, am 12.04.2014
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006,
E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com
www.hirsch-gruppe.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HIRSCH Servo AG
Glanegg 58
A-9555 Glanegg
Telefon: +43(0)4277 2211 120
FAX: +43(0)4277 2211 170
Email: investor@hirsch-gruppe.com
WWW: www.hirsch-gruppe.com
Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT0000849757
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
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