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12.04.2014 08:02:47

EANS Adhoc: HIRSCH Servo AG

EANS-Adhoc: HIRSCH Servo AG / Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

12.04.2014

HIRSCH Servo AG

A-9555 Glanegg 58, Kärnten

Tel. Nr. +43 (0)4277 2211 0

Homepage: www.hirsch-gruppe.com

ANMELDUNG: E-Mail Adresse: hv.anmeldung-1@oekb.at

Fax Nr.: +43 (0)1 928 90 60

SWIFT BIC: OEKOATWWHVS

ISIN: AT0000849757

Einladung

zu der am Montag, den 5. Mai 2014, um 10 Uhr in der BKS Bank Zentrale,

Veranstaltungssaal, St. Veiter Ring 43, A-9020 Klagenfurt,

auf Antrag der Lifemotion S.A. gemäß § 105 Abs 3 AktG, stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

T a g e s o r d n u n g:

1. Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitgliedes Dipl. Ing.

Siegfried Wilding für (i) das am 30. Juni 2012 endende Geschäftsjahr und

(ii) das am 30. Juni 2013 endende Geschäftsjahr.

- Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111

Abs. 1. und 2. AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des Nachweisstichtags.

Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,

somit das Ende des 25.04.2014. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur

berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. Bei depotverwahrten

Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag

die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft unter

der oben angeführten Adresse mit Unterschrift (firmenmäßiger Zeichnung) des

depotführenden Kreditinstituts (auch per Telefax oder mit unveränderbarem

Anhang per E-Mail oder via SWIFT) bis längstens am dritten Werktag vor der

Hauptversammlung, das ist der 29.04.2014, zugehen muss. Die Depotbestätigung

muss sich auf den Nachweisstichtag, also den 25.04.2014, 24 Uhr MESZ (Ortszeit

Glanegg), beziehen. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG

wird verwiesen.

- Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 12.04.2014 bei der Gesellschaft

oder auf deren Homepage in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4. AktG

Einsicht zu nehmen. Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach

der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft

zugänglich.

- Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die

Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109

AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§

110 AktG), das Antragsrecht in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt

(§ 119 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG)

zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 19. Tag vor der

Hauptversammlung (Datum des Zugehens), das ist der 16.04.2014, und das Recht

nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung

(Datum des Zugehens), das ist der 23.04.2014, von jedem Aktionär in

schriftlicher Form (auch per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per E-Mail

oder via SWIFT) samt Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) gegenüber

der Gesellschaft geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen über diese

Rechte sind auf der Homepage der Gesellschaft für jeden Aktionär zugänglich.

- Auf das Recht jedes Aktionärs, sich in der Hauptversammlung durch einen

Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113 AktG und § 114

AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt

ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu

bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich, das heißt

mit Unterschrift des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden. "Textform"

bedeutet, dass die Vollmacht in einer Urkunde oder auf eine andere zur

dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person

des Aktionärs genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der

Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird. "Schriftlich" ist die

Vollmacht auch dann, wenn sie über ein international verbreitetes, besonders

gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) übermittelt wird,

dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Jedenfalls ist die

Übermittlung der Vollmacht per Telefax zulässig. Dies gilt auch für den

Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht kann das auf

der Homepage der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte

Vollmachtsformular verwendet werden (§ 114 Abs. 3. AktG). Dieses Formular

ermöglicht auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär

seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn

dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht

erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft

übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht

bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der

Hauptversammlung vorzulegen oder vorab an die HIRSCH Servo AG an die oben

angeführte Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefaxnummer zu übermitteln,

wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf in diesem Fall jedenfalls bis

02.05.2014, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft einlangen muss.

- Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG)

sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf

Anfrage an Aktionäre versandt.

- Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der

Gesellschaft in Nominale von EUR 3.635.000 eingeteilt in 500.000 Stückaktien.

Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum 12.04.2014 958 eigene

Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der

teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt

499.042. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung

erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht

möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb

aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis

oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.

Glanegg, am 12.04.2014

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006,

E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com

www.hirsch-gruppe.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: HIRSCH Servo AG

Glanegg 58

A-9555 Glanegg

Telefon: +43(0)4277 2211 120

FAX: +43(0)4277 2211 170

Email: investor@hirsch-gruppe.com

WWW: www.hirsch-gruppe.com

Branche: Verarbeitende Industrie

ISIN: AT0000849757

Indizes: WBI, Standard Market Auction

Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien

Sprache: Deutsch

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