09.09.2015 11:32:39

EANS Adhoc: C-QUADRAT Investment AG

EANS-Adhoc: C-QUADRAT Investment AG

Aktienrückkauf / Aktienrückkaufprogramm

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Aktienrückkauf

09.09.2015

Veröffentlichung gemäß § 4 Abs. 2 und § 5 Veröffentlichungsverordnung 2002

In der ordentlichen Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG (ISIN

AT0000613005) vom 08.05.2015 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8

Aktiengesetz (AktG) dazu ermächtigt, auf den Inhaber lautende eigene

nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft bis höchstens 10 % des Grundkapitals

der C-QUADRAT Investment AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem

Tag der Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert, der einem Börsekurs von

EUR 1,-- entspricht und zu einem höchsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR

60,-- entspricht, zu erwerben. Der Vorstand der C-QUADRAT Investment AG hat

nunmehr wie angekündigt beschlossen, von dieser Ermächtigung zum Rückkauf

eigener Aktien wie folgt Gebrauch zu machen:

Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs 2 der Veröffentlichungsverordnung

2002:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung war der

08.05.2015.

2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen

Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9 Börsegesetz (BörseG) erfolgte am

08.05.2015.

3. Das Aktienrückkaufprogramm beginnt am 14.09.2015 und endet spätestens am

31.10.2017.

4. Das Aktienrückkaufprogramm bezieht sich auf den Inhaber lautende eigene

nennwertlose Stückaktien der C-QUADRAT Investment AG (ISIN AT0000613005).

5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.363.200,--. Es ist in

4.363.200 nennwertlose Stückaktien, von denen jede am Grundkapital im gleichen

Umfang beteiligt ist, zerlegt. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 218.160

Stück Aktien - dies entspricht bis zu 5 % des derzeitigen Grundkapitals - im

Rahmen des Rückkaufprogrammes über die Frankfurter Wertpapierbörse und/oder die

Wiener Börse zurückzukaufen.

6. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08.05.2015 darf der Gegenwert je

rückgekaufter Aktie den Betrag von EUR 1,-- nicht unterschreiten sowie den

Betrag von EUR 60,-- nicht überschreiten.

7. Der Hauptzweck des Rückkaufprogramms ist der mögliche Einsatz eigener Aktien

als Akquisitionswährung.

Beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an

Gesellschaften kann es zweckmäßig oder notwendig sein, eigene Aktien als

Gegenleistung zu verwenden oder als Gegenleistung auszugeben, um entweder

Aktionäre der jeweiligen Zielgesellschaften abzufinden oder - sofern es der

Verkäufer vorzieht - anstelle von Bargeld Aktien der C-QUADRAT Investment AG zu

erhalten. Es ist daher situationsabhängig denkbar, dass durch die Gewährung

eigener Aktien strategisch wichtige Transaktionen entweder überhaupt erst

ermöglicht oder auch ein günstigerer Kaufpreis erzielt wird als bei Barzahlung.

Weiters würde jedenfalls der Liquiditätsbedarf einer derartigen Akquisition

reduziert und die Abwicklung der Transaktion beschleunigt werden, da bestehende

Aktien verwendet werden können und nicht erst im Wege einer Kapitalerhöhung

neues Kapital geschaffen werden muss.

Weiters soll der Vorstand über die Flexibilität verfügen, zurück erworbene

eigene Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands

der C-QUADRAT Investment AG bzw. von deren Tochtergesellschaften zur Bedeckung

eines allfälligen zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auszugeben.

Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, die eigenen Aktien zu jedem

sonstigen legalen Zweck zu erwerben und die erworbenen Aktien ohne weiteren

Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien zu

Erwerbszwecken ist ausgeschlossen.

8. Das Aktienrückkaufprogramm hat aus heutiger Sicht keine Auswirkungen auf

die Börsezulassung der Aktien der C-QUADRAT Investment AG.

9. Das Rückkaufprogramm erfolgt in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen

Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003, ABl. L336/33

vom 23.12.2003 (die "Verordnung") gegebenenfalls unter Einbindung eines

Kreditinstituts in Anwendung von Art. 6 Abs. 3 lit b der Verordnung. Der

Vorstand weist gemäß Art. 5 Abs. 3 der Verordnung darauf hin, dass im Zuge der

Durchführung des Rückkaufprogramms der Schwellenwert von 25% des

durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung

unter Umständen überschritten wird.

Die C-QUADRAT Investment AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gem. §§

6 und 7 der Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von

Angaben über die Website der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at zu erfüllen.

Rückfragehinweis:

Mag. Andreas Wimmer

Vorstand

Schottenfeldgasse 20

A-1070 Wien

Tel.: +43 1 515 66 316

E-Mail: a.wimmer@investmentfonds.at

www.c-quadrat.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: C-QUADRAT Investment AG

Schottenfeldgasse 20

A-1070 Wien

Telefon: +43 1 515 66-0

FAX: +43 1 515 66-159

Email: c-quadrat@investmentfonds.at

WWW: www.c-quadrat.com

Branche: Finanzdienstleistungen

ISIN: AT0000613005

Indizes: Standard Market Auction

Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien

Sprache: Deutsch

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