23.08.2018 14:43:41

EANS Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Richtigstellung der ad

hoc-Meldung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) vom

09.07.2018

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro

adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der

Emittent verantwortlich.

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Unternehmen

23.08.2018

Innsbruck - 23.08.2018 - Die mit ad hoc-Meldung der BTV vom 09.07.2018 bekannt

gegebenen Werte hinsichtlich der konsolidierten Eigenmittel der BTV sind wie

folgt richtig zu stellen:

Im Konzernabschluss zum 31.12.2014 betrug der Fehlausweis bei den konsolidierten

Eigenmittel korrekt ermittelt EUR 118,8 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich

mitgeteilt EUR 73,3 Mio.) welcher Betrag bis zum 31.12.2017 auf EUR 152,6 Mio.

(statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt auf EUR 108,8 Mio.) sowie zuletzt zum

31.03.2018 auf EUR 161,0 Mio. (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt auf EUR 115,5

Mio.) angewachsen ist.

Korrekt ermittelt haben die konsolidierten Eigenmittel der BTV:

* Zum 31.12.2014 EUR 811,3 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich mitgeteilt

EUR 856,8 Mio.), entsprechend einer Eigenmittelquote von 13,04 % (statt wie am

9.7.2018 mitgeteilt 13,83 %) sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von

11,21 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 11,69 %);

* zum 31.12.2017 EUR 972,4 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich mitgeteilt

EUR 1.016,2 Mio.), entsprechend einer Eigenmittelquote von 13,62 % (statt wie am

09.07.2018 mitgeteilt 14,36 %) sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von

12,81 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 13,50 %), sowie

* zum 31.03.2018 EUR 1.006,4 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich mitgeteilt

EUR 1.051,9 Mio.), entsprechend einer Eigenmittelquote von 14,05 % (statt wie am

09.07.2018 mitgeteilt 14,65 %) sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von

12,41 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 13,02 %) betragen.

Die BTV hat zu keinem Zeitpunkt die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel- sowie

Kernkapitalanforderungen unterschritten.

Zum 31.03.2018 lag die Quote der konsolidierten Eigenmittel nicht, wie am

09.07.2018 mitgeteilt bei 14,65 %, sondern bei 14,05 %. Dies bei einem für die

BTV aufsichtsrechtlich erforderlichen Minimum von 9,875 %. Die Quote an

konsolidiertem harten Kernkapital (CET-1) lag zum selben Datum nicht, wie am

09.07.2018 mitgeteilt, bei 13,02 %, sondern bei 12,41 %. Letzteres bei einem für

die BTV aufsichtsrechtlich erforderlichen Minimum von 6,375 %. Beide Quoten

wurden somit von der BTV gegenüber den geltenden aufsichtsrechtlich

erforderlichen Mindestquoten weiterhin beträchtlich übererfüllt.

Diese weitere Richtigstellung der konsolidierten Eigenmittel der BTV wurde

aufgrund einer in der ersten Richtigstellung vom 09.07.2018 irrtümlich nicht

korrekt einbezogenen Gewinnrücklage notwendig. Die Richtigstellung erfolgt gemäß

den Bestimmungen des IAS 8 mit dem Konzernhalbjahresabschluss zum 30.06.2018,

welcher, wie im Finanzkalender der BTV vorgesehen, am 24.08.2018 veröffentlicht

wird.

Rückfragehinweis:

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

MMag. Daniel Stöckl-Leitner

Tel.: +43 505 333-1400

daniel.stoeckl-leitner@btv.at

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG

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A-6020 Innsbruck

Telefon: +43(0)5 05 333

FAX: +43(0)5 05 333- 1408

Email: btv@btv.at

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