09.02.2017 23:13:56
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DStGB zum 16-Punkte-Plan zur Beschleunigung von Abschiebungen
"Vor den Hintergrund, der derzeit über 250.000 Menschen, deren Asylanträge 2016 keinen Erfolg hatten, sind die rund 80.000 Rückführungen im vergangenen Jahr viel zu gering", stellte Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg fest. Der DStGB hatte deshalb Bund und Länder aufgefordert, konkrete Verfahrensschritte zur konsequenten Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu verabreden. Wenn sich an den derzeitigen Verfahren nichts ändere, werden Ende 2017 über 450.000 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland leben. Dies würde mindesten 3 Mrd. Euro kosten.
Wesentliche kommunale Forderungen wurden in der Vereinbarung von Bund und Ländern aufgegriffen. Der DStGB unterstützt insbesondere den Plan der Bundesregierung, ein gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr sowie sogenannte Bundesausreisezentren zu schaffen, nachhaltig. Die Zuständigkeit für die Durchführung von Abschiebungen sollte bei zentralen Ausreisezentren der Länder und des Bundes gebündelt und die Geflüchteten gar nicht erst auf die Städte und Gemeinden verteilt werden. Dies ermöglicht die Bündelung der für die effektive Durchführung von Abschiebungen erforderlichen Ressourcen. Der Bund muss ohnehin die häufig schwierigen Verhandlungen mit den Herkunftsländern führen und kann über die Ausreiszentren auch die Abschiebungen aus mehreren Bundesländern koordinieren. Darüber hinaus ist es zielführend, die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber in ihre Herkunftsländer entschiedener zu unterstützen.
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Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.: 030/77307-225 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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