07.01.2015 16:44:00

Dritte Flughafen-Piste - Das Bauprojekt wird bei Höchstgericht landen

Der Bau der dritten Start- und Landesbahn für den Flughafen Wien-Schwechat wird noch länger Zankapfel sein. Am Bundesverwaltungsgericht in Wien hat am Mittwoch die Berufungsverhandlung von Pistengegnern gegen den positiven Erstinstanzbescheid der niederösterreichischen Landesregierung begonnen. Die Ausbaugegner dürften den Fall vor die Höchstrichter bringen.

Der börsennotierte Flughafen Wien erklärte am Mittwoch, die dritte Piste 2025 für das bis dahin erwartete Passagieraufkommen zu brauchen. Bei einer Bauzeit von vier bis fünf Jahren wäre damit ein Baubeginn in etwa um 2020 nötig, rechnete ein Airport-Sprecher am Rande der Verhandlung vor. Der Flughafen erwartet nach den jetzigen Anhörungen den Bescheid im Lauf des Jahres 2015. Allerdings rechnet man im Flughafen damit, dass auch dagegen Rechtsmittel eingelegt werden - die Causa mittels Revision also zum Höchstgericht wandert. Das ist in dem Fall der Verwaltungsgerichtshof.

Zweieinhalb Jahre nachdem die Landesregierung in Niederösterreich im Juli 2012 nach der Umweltverträglichkeitsprüfung grünes Licht gegeben hat, kommen am Bundesverwaltungsgericht seit heute Bürgerinitiativen, Anrainer, Projektverantwortliche, Gutachter und Sachverständige zu Wort. Gegen den Erstinstanzbescheid gab es 28 Einsprüche. Richter Karl Thomas Büchele hat derzeit drei Tage anberaumt. Er wollte, wie er zum Auftakt sagte, aber in zwei Tagen, also bis morgen Abend fertig sein. Das schien nach dem Verfahrensfortgang am Mittwochvormittag unwahrscheinlich, wie die meisten Anwesenden mutmaßen.

Den heutigen Tag hatte der Vorsitzende ausschließlich für das Thema Lärm reserviert. Daran machten Bürgerinitiativenvertreter gleich Kritik an Verfahrensfragen fest: Vor allem, dass Gesundheitsfragen ausgespart bleiben würden. "Damit ist das ganze Verfahren eine Farce, denn welche andere als gesundheitliche und medizinische Folgen hat denn Lärm? Ich habe hier ein faires Verfahren erwartet", sagte der Anrainer-Anwalt Wolfram Proksch. Proksch kritisierte, mit einem vom Behördengutachter vorgestellten Fluglärm-Ergänzungsgutachten heute erstmals - und auch da nur via Power-Point-Präsentationen - konfrontiert worden zu sein. Es seien keine Datensätze zur Verfügung gestellt worden, schon gar nicht elektronisch.

Der Richter sagte zu, alle Präsentationen würden mit der Niederschrift des Protokolls verbreitet. Im übrigen habe es sich nicht um ein neues Gutachten, sondern um Erläuterungen der Expertise für die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Einbeziehung der aktuellen Gesetzeslage gehandelt, ergänzte das Gericht.

Der Anrainer-Anwalt beantragte die Aushändigung, damit eigene Sachverständige Behördengutachten angemessen begegnen könnten. Auch ein gesondertes medizinisches Lärm-Gutachten wurde beantragt. Von der Rechtsvertretung von Anrainern wurden selber neue Lärmgutachten vorgelegt. Gegen den Lärmsachverständigen der Behörde gab es heute einen Befangenheitantrag. Gegen die Luftverkehr-Lärmemissionsschutzverordnung hegt der Jurist Proksch verfassungsrechtliche Bedenken.

Die Fluglärmgegner finden, dass sich die Lärmwerte an den Bedürfnissen des Flughafens orientieren und nicht an denen der Menschen. Es gebe inzwischen Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach in der Nacht 40 Dezibel und tagsüber 55 Dezibel nicht überschritten werden dürfen, wird argumentiert. In Österreich gelten aber für neue Bauvorhaben 62 Dezibel am Tag und 52 Dezibel in der Nacht. Dennoch, so der Flughafensprecher, habe sich das Unternehmen im Mediationsverfahren zu geringeren Werten verpflichtet: 54 Dezibel am Tag und 45 Dezibel in der Nacht.

Anrainer befürchten außerdem, dass es mit einer Bewilligung der dritten Piste letztlich zu mehr An- und Abflügen kommen wird als in den Gutachten vorgesehen und damit in der Folge zu einer stärkeren Lärmbelastung als in den Einreichungen für diesen Bau vorgesehen.

Den Verhandlungstag am Donnerstag hat der Vorsitzende vorweg Luftschadstofffragen gewidmet, zur Sprache kommen da dann aber auch allen anderen anstehenden Themen, z.B. auch Ornithologie oder Katastrophenschutz. Dass wirtschaftliche Aspekte des Milliardenprojekts überhaupt nicht zur Diskussion stünden, stieß bei Bürgerinitiativenvertretern auf weitere Kritik.

(Grafik 0024-15, Format 88 x 86 mm) (Schluss) rf/tsk

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