06.11.2015 18:47:38
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"Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!" / Giordano-Bruno-Stiftung kündigt Klage gegen die im Bundestag beschlossene Kriminalisierung der professionellen Freitodbegleitung an
Nach dem heute beschlossenen Gesetz, das unter der Hand auch die Bezeichnung "Lex Arnold" trägt, wird Uwe-Christian Arnold schwerstleidenden Menschen künftig nicht mehr die Unterstützung geben können, die er in seinem Buch "Letzte Hilfe - Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben" ausführlich beschrieben hat. Die "Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe" hatte das Buch schon im vergangenen Jahr allen Bundestagsabgeordneten zugeschickt. "Es kann also niemand behaupten, er habe nicht gewusst, was auf dem Spiel steht", sagte Schmidt-Salomon. "Durch das heute beschlossene Gesetz werden schwerstleidende Menschen noch größere Hemmungen haben, mit ihrem Arzt oder ihren Angehörigen über ihre Sterbenswünsche zu sprechen. Daher müssen wir damit rechnen, dass künftig noch mehr Menschen in harte Verzweiflungssuizide getrieben werden, sich erhängen, vergiften, erschießen oder vor Züge werfen. Wer solch hohe menschliche Kollateralschäden für ein völlig unnötiges Gesetz, dessen Fehlen in den letzten 140 Jahren niemand bemerkt hat, in Kauf nimmt, handelt ethisch und politisch unverantwortlich!"
Schmidt-Salomon wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass
durch das neue Gesetz gleich zwei gbs-Beiräte direkt betroffen seien
neben Uwe-Christian Arnold auch Ludwig A. Minelli, der Gründer und
Vorsitzende von Dignitas Schweiz und Dignitas Deutschland. "Wir
werden uns nun zusammensetzen und die geeigneten juristischen
Schritte besprechen. Die Mehrheit des Parlaments hat sich heute gegen
80 Prozent der deutschen Bevölkerung und zugunsten einiger weniger
Lobbyisten, nämlich der Großkirchen, der Pharmaindustrie und der
Klinikbetreiber, entschieden. Dies ist ein politischer Skandal, den
wir nicht widerstandlos hinnehmen werden."
http://ots.de/yDxwD
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Pressekontakt: Elke Held (presseATgiordano-bruno-stiftungPUNKTde)
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