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19.11.2015 20:24:39

DGAP Zwischenmitteilung: Intertainment AG

Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2015

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

19.11.2015 20:25

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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München, 19. November 2015 - Der Intertainment Konzern hat die ersten drei

Quartale 2015 mit einem gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum

höheren Periodenfehlbetrag in Höhe von -345 TEuro abgeschlossen, nach -296

TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit beläuft sich ebenfalls auf -345 (i.V. -296) TEuro.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum Abschlussstichtag 30.

September 2015 von einer verminderten Bilanzsumme geprägt. Sie ist von 261

TEuro zum 31. Dezember 2014 auf 156 TEuro gefallen. Grund dafür sind vor

allem geringere Finanzmittel durch die in den ersten drei Quartalen

entstandenen Aufwendungen.

Unverändert zu den beiden ersten Zwischenabschlüssen dieses Jahres weist

Intertainment auch in der 9-Monats-Bilanz auf der Aktivseite der Bilanz

lediglich unter den kurzfristigen Vermögenswerten Positionen aus. Die

Zahlungsmittel haben sich von 186 Teuro auf 47 Teuro verringert. Der

Buchwert des Filmvermögens beträgt unverändert 33 TEuro. Die Forderungen

und sonstigen Vermögenswerte betragen 74 TEuro, nach 33 TEuro zum

Bilanzstichtag 2014.

Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden um 75 TEuro auf 10.025

TEuro gestiegen. Die größte Position unter den kurzfristigen Schulden sind

die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die

Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH

erhaltenen Darlehen samt Zinsen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben

sich um 16 TEuro auf 59 TEuro erhöht. Die sonstigen kurzfristigen

Rückstellungen wurden um 26 TEuro auf 78 TEuro reduziert. Die sonstigen

kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich dagegen um 8 TEuro auf 49 TEuro

erhöht. Das Konzerneigenkapital hat sich von -9.689 TEuro zum

Bilanzstichtag 2014 auf -9.874 TEuro zum 30. September 2015 verringert.

Diese Veränderung ist auf die im August 2015 durchgeführte Kapitalerhöhung

zurückzuführen - sie hat sich positiv ausgewirkt -, wohingegen sich der

Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von 345 TEuro negativ auf das

Eigenkapital ausgewirkt hat. Das gezeichnete Kapital ist aufgrund der

Kapitalerhöhung von 15.137 TEuro auf 15.297 TEuro gestiegen. Die

Kapitalrücklage blieb dagegen mit 1.328 TEuro ebenso unverändert wie die

gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro.

Der Intertainment Konzern erzielte in den ersten drei Quartalen 2015 einen

Umsatz von 0 TEuro (vergleichbarer Vorjahreszeitraum 10) TEuro. Die

sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 0 (i.V. 80) TEuro. Der

Materialaufwand ist auf 7 (i.V. 28) TEuro gefallen.

Der Personalaufwand ist um 9 TEuro gestiegen. Er betrug in den ersten drei

Quartalen 2015 insgesamt 36 TEuro und betrifft insbesondere die Vergütung

des Vorstands. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte Intertainment noch

einen Personalaufwand von 27 TEuro ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen

Aufwendungen sind dagegen um 38 TEuro auf 225 TEuro gefallen. Sie umfassen

im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns.

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -72 (i.V. -68) TEuro. Es umfasst vor

allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH

gewährten verzinslichen Darlehen.

Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2015 sowie nach Ende

des Berichtszeitraums

Beteiligung an SightSound Technologies

Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert

zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von

10,6 Prozent an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC.

SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von

Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit

umstritten. Das US-Patentamt hatte sie allerdings im Dezember 2010

bestätigt und damit eine langjährige Überprüfung zugunsten von SightSound

abgeschlossen. SightSound hatte daraufhin im Oktober 2011 Klage gegen Apple

wegen der Verletzung der Patente eingereicht. Diese Klage bezieht sich auf

die iTunes-Plattform. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte Apple zwei Patente

von SightSound zur Überprüfung vor das Patent Trial and Appeal Board (PTAB)

der US-Patentbehörde gebracht. Dieses verwarf die Patente im Oktober 2014

als nicht patentierbar und entschied damit zugunsten von Apple.

Mitte Oktober informierte SightSound Intertainment darüber, dass es vor dem

United States Court of Appeals for the Federal Circuit Rechtsmittel gegen

die Entscheidung des PTAB eingelegt hat. Im weiteren Verlauf des

Geschäftsjahres 2014 und im ersten Halbjahr 2015 wurden Schriftsätze im

Rahmen des Berufungsverfahrens ausgetauscht. In einem nächsten Schritt fand

Anfang Oktober 2015 ein mündlicher Erörterungstermin vor dem Gericht statt.

Im Nachgang dazu wird nun ein Urteil erwartet.

Kapitalerhöhungen

Im Juli/August 2015 führte Intertainment eine Kapitalerhöhung aus

genehmigtem Kapital durch. Die Kapitalerhöhung diente der Stärkung der

Eigenkapitalsituation und der Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs.

Angeboten wurden bis zu 160.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien

mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Der

Bezugspreis betrug 1,00 Euro je Aktie und das Bezugsverhältnis 94:1. Im

Rahmen der Kapitalerhöhung hatte der Intertainment Großaktionär MK Medien

Beteiligungs GmbH eine Zeichnungsgarantie in Höhe von 160.000 Euro

abgegeben.

Durch die Kapitalerhöhung stieg das Grundkapital der Gesellschaft von

15.136.853,00 Euro auf 15.296.853,00 Euro. Die neuen Aktien sind ab dem 1.

Januar 2015 gewinnberechtigt.

Am 19. November 2015 beschloss der Vorstand von Intertainment mit

Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

um bis zu 1.000.000,00 Euro. Die Kapitalerhöhung soll der Stärkung der

Eigenkapitalsituation und der Deckung des Liquiditätsbedarfs der

Gesellschaft sowie dem Wiederaufbau des operativen Geschäfts dienen.

Angeboten werden danach bis zu 1.000.000 Stück auf den Inhaber lautende

Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je

Aktie. Der Bezugspreis beträgt 1,00 Euro je Aktie; das Bezugsverhältnis

beträgt 16:1. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft von

15.296.853,00 Euro gegen Bareinlagen um einen Betrag von bis zu

1.000.000,00 Euro auf insgesamt bis zu 16.296.853,00 Euro erhöht. Die neuen

Aktien werden ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt sein und sollen nach

Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handel im regulierten Markt (General

Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am Montag, 30. November 2015, und

endet voraussichtlich am Montag, 14. Dezember 2015. Ein börslicher

Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder

Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Zwei

Ankeraktionäre haben bereits Zeichnungsgarantien über bis zu insgesamt

1.000.000,00 Euro abgegeben.

Darlehens-Prolongation

Im Mai 2015 wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH

gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Der

Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Für

die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte

vor.

Insolvenz der Phoenix Media GmbH

Die Intertainment Tochtergesellschaft Phoenix Media GmbH hatte am 30.

November 2011 Insolvenz angemeldet. Intertainment hat im Oktober 2015 mit

dem Insolvenzverwalter einen abschließenden Vergleich zur Abgeltung

möglicher Ansprüche abgeschlossen und in diesem Zusammenhang eine Zahlung

von 117 Teuro an den Insolvenzverwalter geleistet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die im Konzernanhang zum 31. Dezember 2014 dargelegten Angaben zu den

sonstigen finanziellen Verpflichtungen, Eventualschulden sowie

Haftungsverhältnissen gelten weiterhin.

Vorstand

Ende Oktober hat der Aufsichtsrat der Intertainment AG Felix Petri mit

Wirkung zum 1. November 2015 zum neuen Vorstandsmitglied des Unternehmens

berufen. Der 44jährige Finanzökonom (EBS) hat umfangreiche

Management-Erfahrung im Finanz- und EDV-Bereich. Er verantwortet bei

Intertainment zuvorderst operative Themenstellungen und entlastet damit den

bisherigen Alleinvorstand Dr. Oliver Maaß.

Petri hält über 3 Prozent der Intertainment Aktien. Damit ist er der

zweitgrößte Aktionär des Unternehmens nach der MK Medien Beteiligungs GmbH.

Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte Intertainment Ende

November 2013 mitgeteilt, dass sie eine anlassunabhängige

Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und

Jahresabschluss einschließlich zusammengefasstem Lage- und

Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Mit Schreiben

vom 15. Dezember 2014 hatte die DPR Intertainment mitgeteilt, dass sie eine

fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt habe, da eine finanzielle

Verbindlichkeit in Höhe von 1,4 Mio. US-Dollar und die dazugehörige

Zinsverpflichtung in Höhe von mindestens 1 Mio. US-Dollar fälschlicherweise

nicht aufgeführt werde. Das Management von Intertainment hat sich dieser

Auffassung nicht angeschlossen und der Fehlerfeststellung deshalb nicht

zugestimmt. Daraufhin wurde eine Überprüfung durch die Bafin angeordnet.

Intertainment hat im Berichtszeitraum gegenüber der Bafin Stellung

genommen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Prognose und Risikobericht - bestandsgefährdende Risiken

Der Zwischenbericht für die ersten drei Quartale 2015 wurde unter der

Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern')

aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven

Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender

Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine

geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen

fortführen kann. Insgesamt ist die Einschätzung der Fortführung der

Unternehmenstätigkeit von den wesentlichen Unsicherheiten geprägt, dass der

Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK

Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist, und weitergehende Erklärungen

seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH abgegeben und bestehende

Vereinbarungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH verlängert werden

müssen. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung, der

Abgabe weiterer Erklärungen und der Verlängerung der bestehenden

Vereinbarungen durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management

davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel,

Erklärungen und Verlängerungen zur Verfügung gestellt bzw. abgegeben

werden. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen und

sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie

geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG wegen

Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung gefährdet.

Bezüglich der übrigen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns

verweisen wir auf den Chancen- und Risikobericht im Lagebericht für das

Geschäftsjahr 2014.

München, 19. November 2015

Intertainment AG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat

19.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Intertainment AG

Brienner Str. 12

80333 München

Deutschland

Internet: http://www.intertainment.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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