19.11.2018 15:56:30
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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot ;
Zielgesellschaft: Lotto24 AG; Bieter: ZEAL Network SE WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DEN, INNERHALB DER ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. KORREKTUR DER VERÖFFENTLICHUNG GEMÄß § 10 ABS. 1 I.V.M. §§ 29 ABS. 1, 34 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) Bieter: ZEAL Network SE 5th Floor, One New Change, London EC4M 9AF, Vereinigtes Königreich eingetragen im Companies House unter SE000078 WKN: TPP024 ISIN: GB00BHD66J44 Zielgesellschaft: Lotto24 AG Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 123037 WKN: LTT024 ISIN: DE000LTT0243 Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') erfolgen unter www.zeal-angebot.com. Information zum Bieter: Am 19. November 2018 hat die ZEAL Network SE ('ZEAL') gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der Lotto24 AG ('Lotto24') mit Sitz in Hamburg anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Lotto24 mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Lotto24 von je EUR 1,00 (ISIN DE000LTT0243) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (in der Form eines Umtauschangebots) (das 'Angebot') zu erwerben. In der Veröffentlichung wurde ausgeführt, dass die Veröffentlichung der Angebotsunterlage unter der Bedingung einer Reihe von Beschlussfassungen der Aktionäre von ZEAL zur Schaffung der Voraussetzungen des Angebots steht. ZEAL stellt hierzu klar, dass die entsprechenden Beschlussfassungen aus Sicht von ZEAL notwendige Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung des Angebots sind, aber keine Bedingungen im Sinne des WpÜG darstellen und die Pflicht, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen, unabhängig vom Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht. Die ursprüngliche Veröffentlichung bleibt im Übrigen unberührt. Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Lotto24 AG ('Lotto24') oder der ZEAL Network SE ('ZEAL') dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. ZEAL behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Lotto24 wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. ZEAL-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika ('USA') registriert. Aus diesem Grund dürfen die ZEAL-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt. Soweit in dieser Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Sie sind durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen', 'planen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von ZEAL und der mit ZEAL gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für Lotto24 und die verbleibenden Aktionäre von Lotto24 oder zukünftiger Finanzergebnisse von Lotto24, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche ZEAL und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von ZEAL oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können. Diese Mitteilung und alle in diesem Zusammenhang veröffentlichten Materialien sind nicht zur vollständigen oder teilweisen, direkten oder indirekten Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in den, innerhalb der oder aus den USA oder anderen Ländern bestimmt, in denen eine solche Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe eine Verletzung der relevanten rechtlichen Bestimmungen dieser Länder darstellen würde oder nicht an Personen gerichtet oder zur Weitergabe an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Bürger oder Einwohner der USA oder eines Staates, Landes oder anderem Hoheitsgebiet sind, oder sich dort aufhalten, in dem die Weitergabe, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung und aller hiermit zusammenhängenden Materialien gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung in einem solchen Hoheitsgebiet erfordern würde. London, 19. November 2018 ZEAL Network SE Ende der WpÜG-Meldung 19.11.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Bietergesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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