04.10.2013 17:00:07

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;

Zielgesellschaft: Joyou AG; Bieter: GraceB S.à r.l. WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Ergänzung zur Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieter: GraceB S.à r.l. 46A, avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Luxemburg eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Registernummer B 179188 Zielgesellschaft: Joyou AG Winterstraße 4 - 8 22765 Hamburg Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106431 ISIN: DE 000A0WMLD8 WKN: A0WMLD Die GraceB S.à r.l ('GraceB') hat am 26. September 2013 gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der Joyou AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Joyou AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die 'Joyou-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 3 bis 5 der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') zu erwerben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der GraceB heute mitgeteilt, dass der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der Joyou-Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots am 26. September 2013 EUR 12,16 zum Stichtag am 25. September 2013 beträgt. Die GraceB wird daher im Rahmen des Übernahmeangebots als Gegenleistung für den Erwerb der Joyou-Aktien die Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 12,16 je Joyou-Aktie anbieten. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den genauen Bestimmungen des Angebots und weiteren, das Angebot betreffenden Informationen erfolgt im Internet unter http://www.grace-offer.com. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wichtiger Hinweis Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Aktien der Joyou AG wird dringend empfohlen, die maßgeblichen das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch GraceB zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren und Inhaber von Aktien der Joyou AG können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite http://www.grace-offer.com/ einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von Aktien der Joyou AG auf Wunsch kostenlos zugesandt. Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Joyou-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Joyou-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch GraceB. Ein Angebot zum Erwerb der Joyou-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die von GraceB rechtzeitig veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, unterscheiden. Den Aktionären der Joyou AG wird dringend empfohlen, unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für Joyou AG zu erhalten. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts erfolgt nicht. Mit Ausnahme einer Pflichtveröffentlichung der Muttergesellschaft der GraceB, der LIXIL Group Corporation, Japan, nach japanischem Recht und dortigen Börsenvorschriften sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Joyou AG können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. GraceB hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder GraceB noch die mit GraceB gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen. Luxemburg, 4. Oktober 2013 GraceB S.à r.l. Die Geschäftsführung Ende der WpÜG-Meldung 04.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart

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