23.04.2010 17:23:03

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

DGAP-WpÜG: Korrekturmeldung;

Berichtigung: Zielgesellschaft: AdCapital AG; Bieter: Günther Leibinger WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ------------------------------------------------------------------------------ Berichtigung der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an die Aktionäre der AdCapital AG gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahme (WpÜG) Am 23. April 2010, 15:05 Uhr, ist über die Realtime Mitteilungen der DGAP die Entscheidung von Herrn Günther Leibinger zur Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an die Aktionäre der AdCapital AG gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht worden. In dieser Veröffentlichung war versehentlich der Erwerbspreis von EUR 9,00 auch als der anteilige Betrag einer Aktie am Grundkapital angegeben. Tatsächlich beträgt der anteilige Betrag einer Aktie am Grundkapital jedoch jeweils rund EUR 3,21. Zutreffend lautet die Veröffentlichung der Entscheidung von Herrn Günther Leibinger zur Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an die Aktionäre der AdCapital AG wie folgt: Bieter: Herr Günther Leibinger, Rosenweg 2, CH - 8835 Feusisberg Zielgesellschaft: AdCapital AG, Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 225669; ISIN DE005214506 (WKN 521450). Börsenhandelsplätze (Aktien): Im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard). Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot betreffender Informationen erfolgt unter anderem unter: http://www.gleibinger.de. Herr Leibinger hat am 23. April 2010 entschieden, den Aktionären der AdCapital AG, Leinfelden-Echterdingen, im Wege eines einfachen, freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, bis zu 650.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der AdCapital AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils rund EUR 3,21 zu kaufen und zu erwerben. Herr Leibinger beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung in bar einen Betrag von EUR 9,00 für eine Stückaktie der AdCapital AG zu zahlen. Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird voraussichtlich Mitte Mai 2010 erfolgen. Feusisberg, 23. April 2010 Günther Leibinger Es wird auf Folgendes hingewiesen: Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der AdCapital AG dar. Das freiwillige öffentliche Kaufangebot von Herrn Leibinger zum Erwerb von Aktien der AdCapital AG erfolgt erst durch die spätere Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') und ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichenden Kaufangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein. Daher sind diese Mitteilung sowie andere im Zusammenhang mit dem Kaufangebot stehende Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte wird von dem Bieter nicht gestattet. Die Verbreitung, zu der das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt. Der Bieter übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik vereinbar ist. Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 23.04.2010 --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard); Freiverkehr Berlin Düsseldorf, München, Stuttgart

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