01.08.2017 11:00:08

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb ;


Zielgesellschaft: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910); Bieter: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
(WpÜG)
i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)


Bieterin:

Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet
1910)
Vogelsanger Straße 104
50823 Köln

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80739


Zielgesellschaft:

Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet
1910)
Vogelsanger Straße 104
50823 Köln

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80739

ISIN: DE0007034001

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der
Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
erfolgen unter:

http://rheintex-ag.de/


Angaben der Bieterin:

Die Rheintex Verwaltungs AG (die 'Bieterin') hat am 1. August 2017
entschieden, den Aktionären der Rheintex Verwaltungs AG (und somit auch
'Zielgesellschaft') mit Sitz in Köln anzubieten, ihre nennwertlosen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von je EUR 2,56 (ISIN DE0007034001) (die 'Rheintex-
Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots
in der Form eines Barangebots) zu erwerben.

Die Bieterin hält derzeit keine Aktien der Zielgesellschaft.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als
Gegenleistung für ihre Rheintex-Aktien eine Geldleistung in Höhe des
gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Rheintex-
Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (§ 31
Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je Rheintex-Aktie
anzubieten, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
ermittelt wird. Sind für die Wertpapiere der Zielgesellschaft während der
letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1
oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an
weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden
und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5
Prozent voneinander ab, so wird die Gegenleistung dem anhand einer
Bewertung der Rheintex ermittelten Wert entsprechen. Das öffentliche
Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich
ferner vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Delisting-
Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen.

Die Zielgesellschaft wird, vorbehaltlich wesentlicher neuer Umstände und im
Rahmen der gesetzlichen Pflichten, vor Ablauf der Annahmefrist den Widerruf
der Zulassung der Rheintex-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Börse
Düsseldorf gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rheintex Verwaltungs
AG. Inhabern von Aktien der Rheintex-AG wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, dem
Börsengesetz (BörsG) und der Verordnung über den Inhalt der
Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AngebV) durchgeführt.

Köln, den 1. August 2017
Rheintex Verwaltungs AG
Der Vorstand

Ende der WpÜG-Meldung 

01.08.2017  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de 
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Notiert: Regulierter Markt in Düsseldorf

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