01.08.2017 11:00:41

DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb DE0007034001; DE0007034001

Zielgesellschaft: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910); Bieter: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen

Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

(WpÜG)

i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

Bieterin:

Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet

1910)

Vogelsanger Straße 104

50823 Köln

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80739

Zielgesellschaft:

Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet

1910)

Vogelsanger Straße 104

50823 Köln

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80739

ISIN: DE0007034001

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der

Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

erfolgen unter:

http://rheintex-ag.de/

Angaben der Bieterin:

Die Rheintex Verwaltungs AG (die 'Bieterin') hat am 1. August 2017

entschieden, den Aktionären der Rheintex Verwaltungs AG (und somit auch

'Zielgesellschaft') mit Sitz in Köln anzubieten, ihre nennwertlosen, auf

den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen

Betrag am Grundkapital von je EUR 2,56 (ISIN DE0007034001) (die 'Rheintex-

Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots

in der Form eines Barangebots) zu erwerben.

Die Bieterin hält derzeit keine Aktien der Zielgesellschaft.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als

Gegenleistung für ihre Rheintex-Aktien eine Geldleistung in Höhe des

gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Rheintex-

Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (§ 31

Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je Rheintex-Aktie

anzubieten, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

ermittelt wird. Sind für die Wertpapiere der Zielgesellschaft während der

letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1

oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an

weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden

und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5

Prozent voneinander ab, so wird die Gegenleistung dem anhand einer

Bewertung der Rheintex ermittelten Wert entsprechen. Das öffentliche

Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage

enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich

ferner vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Delisting-

Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten

Eckdaten abzuweichen.

Die Zielgesellschaft wird, vorbehaltlich wesentlicher neuer Umstände und im

Rahmen der gesetzlichen Pflichten, vor Ablauf der Annahmefrist den Widerruf

der Zulassung der Rheintex-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Börse

Düsseldorf gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rheintex Verwaltungs

AG. Inhabern von Aktien der Rheintex-AG wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot

stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da

sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht

der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, dem

Börsengesetz (BörsG) und der Verordnung über den Inhalt der

Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und

Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur

Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AngebV) durchgeführt.

Köln, den 1. August 2017

Rheintex Verwaltungs AG

Der Vorstand

Ende der WpÜG-Meldung

01.08.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Düsseldorf

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