03.06.2015 23:23:57
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DGAP-Stimmrechtsanteile: 4SC AG nach Kapitalherabsetzung
DGAP-PVR: 4 SC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
03.06.2015 23:23
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Wir haben am 3. Juni 2015 die nachfolgenden Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
1. Die HeidelbergCapital Private Equity Fund I GmbH & Co. KG, Heidelberg, Deutschland, hat uns am 3. Juni 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 15. Mai 2015 die Schwelle von 5% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 4,98% (508512 Stimmrechte) beträgt.
2. Die HeidelbergCapital Asset Management GmbH, Heidelberg, Deutschland, hat uns am 3. Juni 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 15. Mai 2015 die Schwelle von 5% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 4,98% (508512 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser 4,98% (508512 Stimmrechte) werden der HeidelbergCapital Asset Management GmbH nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die der HeidelbergCapital Asset Management GmbH zugerechneten 508512 Stimmrechte werden dabei über folgendes von der HeidelbergCapital Asset Management GmbH kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- HeidelbergCapital Private Equity Fund I GmbH & Co. KG.
3. Herr Dr. Clemens Doppler, Deutschland, hat uns am 3. Juni 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 15. Mai 2015 die Schwelle von 5% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 4,98% (508512 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser 4,98% (508512 Stimmrechte) werden Herrn Doppler nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die Herrn Doppler zugerechneten 508512 Stimmrechte werden dabei über folgende von Herrn Doppler kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- HeidelbergCapital Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; - HeidelbergCapital Asset Management GmbH.
4. Herr Prof. Dr. Martin Weiblen, Deutschland, hat uns am 3. Juni 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 15. Mai 2015 die Schwelle von 5% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 4,98% (508512 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser 4,98% (508512 Stimmrechte) werden Herrn Weiblen nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die Herrn Weiblen zugerechneten 508512 Stimmrechte werden dabei über folgende von Herrn Weiblen kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- HeidelbergCapital Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; - HeidelbergCapital Asset Management GmbH.
Sonstige Erläuterungen:
Die Schwellenunterschreitung erfolgte jeweils aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte der 4 SC AG von 10169841 auf 10216646 durch die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital. Die Ausgabe der Aktien erfolgte am 15. Mai 2015. Die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte gemäß § 26a WpHG durch die 4 SC AG erfolgte am 29. Mai 2015.
Bereits zuvor erfolgte eine Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte der 4 SC AG von insgesamt 50849205 auf 10169841 durch eine Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis von 5 zu 1.
Die HeidelbergCapital Asset Management GmbH wird von Herrn Dr. Clemens Doppler und Herrn Prof. Dr. Martin Weiblen gemeinsam kontrolliert (sogenannte 'Mehrmütterschaft').
03.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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4SC AG
03.06.2015 23:23
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Wir haben am 3. Juni 2015 die nachfolgenden Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
1. Die HeidelbergCapital Private Equity Fund I GmbH & Co. KG, Heidelberg, Deutschland, hat uns am 3. Juni 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 15. Mai 2015 die Schwelle von 5% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 4,98% (508512 Stimmrechte) beträgt.
2. Die HeidelbergCapital Asset Management GmbH, Heidelberg, Deutschland, hat uns am 3. Juni 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 15. Mai 2015 die Schwelle von 5% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 4,98% (508512 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser 4,98% (508512 Stimmrechte) werden der HeidelbergCapital Asset Management GmbH nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die der HeidelbergCapital Asset Management GmbH zugerechneten 508512 Stimmrechte werden dabei über folgendes von der HeidelbergCapital Asset Management GmbH kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- HeidelbergCapital Private Equity Fund I GmbH & Co. KG.
3. Herr Dr. Clemens Doppler, Deutschland, hat uns am 3. Juni 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 15. Mai 2015 die Schwelle von 5% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 4,98% (508512 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser 4,98% (508512 Stimmrechte) werden Herrn Doppler nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die Herrn Doppler zugerechneten 508512 Stimmrechte werden dabei über folgende von Herrn Doppler kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- HeidelbergCapital Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; - HeidelbergCapital Asset Management GmbH.
4. Herr Prof. Dr. Martin Weiblen, Deutschland, hat uns am 3. Juni 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 15. Mai 2015 die Schwelle von 5% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 4,98% (508512 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser 4,98% (508512 Stimmrechte) werden Herrn Weiblen nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die Herrn Weiblen zugerechneten 508512 Stimmrechte werden dabei über folgende von Herrn Weiblen kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- HeidelbergCapital Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; - HeidelbergCapital Asset Management GmbH.
Sonstige Erläuterungen:
Die Schwellenunterschreitung erfolgte jeweils aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte der 4 SC AG von 10169841 auf 10216646 durch die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital. Die Ausgabe der Aktien erfolgte am 15. Mai 2015. Die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte gemäß § 26a WpHG durch die 4 SC AG erfolgte am 29. Mai 2015.
Bereits zuvor erfolgte eine Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte der 4 SC AG von insgesamt 50849205 auf 10169841 durch eine Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis von 5 zu 1.
Die HeidelbergCapital Asset Management GmbH wird von Herrn Dr. Clemens Doppler und Herrn Prof. Dr. Martin Weiblen gemeinsam kontrolliert (sogenannte 'Mehrmütterschaft').
03.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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