17.04.2014 09:06:48

DGAP-Stimmrechte: InVision AG

InVision AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung - Korrektur

InVision AG

17.04.2014 09:05

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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FIL Holdings (UK) Limited, Hildenborough, Großbritannien

Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16.04.2014 gemäß §21 Abs. 1 WpHG

FIL Holdings (UK) Limited, Hildenborough, Großbritannien, hat uns gemäß §21

Abs. 1 WpHG am 15. April 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

InVision AG, Ratingen, Deutschland, am 15. April 2014 die Schwelle von 3%

überschritten hat und an diesem Tag 4,29% (das entspricht 95.858

Stimmrechten von insgesamt 2.235.000 Stimmrechten) betragen hat.

Davon sind ihr 4,29% der Stimmrechte (das entspricht 95.858 Stimmrechten

von insgesamt 2.235.000 Stimmrechten) nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in

Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der InVision AG,

Ratingen, Deutschland, jeweils 3% oder mehr beträgt, werden der FIL

Holdings (UK) Limited, Hildenborough, Großbritannien, dabei Stimmrechte

zugerechnet:

- Fidelity Funds SICAV, Luxemburg, Luxemburg

17.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: InVision AG

Halskestraße 38

40880 Ratingen

Deutschland

Internet: www.invision.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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