24.04.2015 19:39:39

DGAP-Stimmrechte: AIXTRON SE

AIXTRON SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON SE

24.04.2015 19:39

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die ING Groep N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

am 21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE,

Herzogenrath, Deutschland am 15.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte

überschritten hat und an diesem Tag 3,99% (das entspricht 4497596

Stimmrechten) betragen hat.

3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über

folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3

Prozent oder mehr beträgt: NN (L).

3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Des Weiteren hat uns die NN Group N.V. (formerly known as ING Insurance

Topholding N.V.), Amsterdam, Niederlande gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am

21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE,

Herzogenrath, Deutschland am 15.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte

überschritten hat und an diesem Tag 3,99% (das entspricht 4497596

Stimmrechten) betragen hat.

3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über

folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3

Prozent oder mehr beträgt: NN (L).

3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Des Weiteren hat uns die NN Insurance Eurasia N.V. (formerly known as ING

Insurance Eurasia N.V.), Amsterdam, Niederlande gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am

21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE,

Herzogenrath, Deutschland am 15.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte

überschritten hat und an diesem Tag 3,99% (das entspricht 4497596

Stimmrechten) betragen hat.

3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über

folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3

Prozent oder mehr beträgt: NN (L).

3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Des Weiteren hat uns die NN Investment Partners Holdings N.V. (formerly

known as ING Investment Management Holdings N.V.), Den Haag, Niederlande

gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil

an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 15.04.2015 die Schwelle von

3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,99% (das

entspricht 4497596 Stimmrechten) betragen hat.

3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über

folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3

Prozent oder mehr beträgt: NN (L).

3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Des Weiteren hat uns die NN Investment Partners International Holdings B.V.

(formerly known as ING Investment Management (Europe) B.V.), Den Haag,

Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2015 mitgeteilt, dass

ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am

15.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an

diesem Tag 3,99% (das entspricht 4497596 Stimmrechten) betragen hat.

3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über

folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3

Prozent oder mehr beträgt: NN (L).

3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Des Weiteren hat uns die NN (L) (formerly known as ING (L)), Luxemburg,

Luxemburg gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am

25.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an

diesem Tag 3,008% (das entspricht 3390620 Stimmrechten) betragen hat.

24.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AIXTRON SE

Dornkaulstraße 2

52134 Herzogenrath

Deutschland

Internet: www.aixtron.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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