12.09.2017 10:47:41
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DGAP-News: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung
Vor-Stabilisierungs-Mitteilung
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DGAP-News: The Royal Bank of Scotland plc / Schlagwort(e):
Anleihe/Markteinführung
Vor-Stabilisierungs-Mitteilung
12.09.2017 / 10:48
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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12th September 2017
Nicht zur Distribution, direkt oder indirekt, in den oder in die Vereinigten
Staaten oder eine Gerichtsbarkeit in welche die Distribution rechtswidrig
wäre.
Republic of Austria
Vor-Stabilisierungs-Mitteilung
Die Royal Bank of Scotland plc, (contact: Rom Balax, TEL: 020 7085 6268)
macht hiermit bekannt, dass der/die unten genannte(n) Stabilisierungsmanager
das Angebot der folgenden Wertpapiere gemäß der Delegierten Verordnung
EU/2016/1052 im Rahmen der Richtlinie über Marktmissbrauch (EU/596/2014)
stabilisieren können.
Die
Wertpapiere:
Emittent: Republic of Austria
Garant (falls n/a
vorhanden):
Gesamtnennbe- EUR
trag:
Beschreibung: Dual tranche EUR benchmarks (5y/100y)
Angebotspreis: tbc
Sonstige tbc
Angebotsbedin-
gungen:
Stabilisierung:
Stabilisierungs- Die Royal Bank of Scotland plc (trading as NatWest
manager: Markets) (koordinierender Stabilisierungsmanager)
Stabilisierungs- Namen sonstiger Bookrunner Bank of America Merrill
ort: Lynch Erste Group Bank AG Goldman Sachs
International Société Générale Vienna / Frankfurt
Stabilisierungs- 12th September 2017
zeitraum wird
voraussichtlich
beginnen am:
Die Für höchstens 30 Tage nach dem vorgeschlagenen
Stabilisierungs- Emissionsdatum der Wertpapiere
frist wird
voraussichtlich
ablaufen
spätestens am:
Existenz, Stabilisierungsmanager können eine Mehrzuteilung der
maximale Größe Wertpapiere in einem Betrag von höchstens 5% des
und oben genannten Gesamtnennbetrags vornehmen.
Einsatzbedingun-
gen der
Mehrzuteilungs-
option:
Im Zusammenhang mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere können
Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen von Wertpapieren vornehmen oder
Transaktionen abwickeln mit dem Ziel, den Marktpreis der Wertpapiere auf
einem höheren Niveau abzustützen. Allerdings gibt es keine Zusicherung, dass
der/die Stabilisierungsmanager irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen
ergreifen wird/werden und jede Stabilisierungsaktion, falls sie begonnen
wird, kann jederzeit abgebrochen werden. Jede Stabilisierungsaktion oder
Mehrzuteilung wird gemäß allen anwendbaren Gesetzen und Regeln erfolgen.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht
als Empfehlung oder Angebot zu verstehen, Wertpapiere des Emittenten in
irgendeiner Gerichtsbarkeit zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder zu
veräußern.
Diese Bekanntmachung und das mit ihr verbundene Angebot von Wertpapieren
richtet sich an Personen außerhalb Großbritanniens. Innerhalb
Großbritanniens ist sie beschränkt auf Personen mit professioneller
Erfahrung im Investment-Bereich oder mit großem Netto-Vermögen gemäß Artikel
12, Absatz 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005. Andere Personen im Vereinigten Königreich sollten von
dieser Bekanntmachung keinen Gebrauch machen.
Soweit diese Bekanntmachung, oder das mit ihr zusammenhängende Angebot von
Wertpapieren, in irgendeinem EWR-Mitgliedstaat erfolgt, der die Richtlinie
2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (zusammen mit allen anwendbaren
Durchführungsmaßnahmen in irgendeinem Mitgliedstaat die "Prospektrichtlinie"
genannt) umgesetzt hat, und soweit die Bekanntmachung vor dem Datum der
Veröffentlichung eines Prospekts in Bezug auf die Wertpapiere erfolgt, der
von der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats gemäß der
Prospektrichtlinie genehmigt worden ist (oder gegebenenfalls von einer
zuständigen Behörde in einem anderen Mitgliedstaat genehmigt und der
zuständigen Behörde in diesem Mitgliedstaat gemäß der Prospektrichtlinie
mitgeteilt worden ist), richten sich die Bekanntmachung und das Angebot nur
an qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedstaat im Sinne der
Prospektrichtlinie (oder an andere Personen, an die das Angebot rechtmäßig
gerichtet werden kann) und stehen anderen Personen nicht zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in die
Vereinigten Staaten. Die oben genannten Wertpapiere wurden und werden nicht
gemäß dem United States Securities Act von 1933 registriert und können nicht
in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern keine
Registrierung oder Befreiung von der Registrierung vorliegt. In den
Vereinigten Staaten wird es kein öffentliches Angebot von Wertpapieren
geben.
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12.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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