12.09.2017 10:47:41

DGAP-News: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

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DGAP-News: The Royal Bank of Scotland plc / Schlagwort(e):

Anleihe/Markteinführung

Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

12.09.2017 / 10:48

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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12th September 2017

Nicht zur Distribution, direkt oder indirekt, in den oder in die Vereinigten

Staaten oder eine Gerichtsbarkeit in welche die Distribution rechtswidrig

wäre.

Republic of Austria

Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

Die Royal Bank of Scotland plc, (contact: Rom Balax, TEL: 020 7085 6268)

macht hiermit bekannt, dass der/die unten genannte(n) Stabilisierungsmanager

das Angebot der folgenden Wertpapiere gemäß der Delegierten Verordnung

EU/2016/1052 im Rahmen der Richtlinie über Marktmissbrauch (EU/596/2014)

stabilisieren können.

Die

Wertpapiere:

Emittent: Republic of Austria

Garant (falls n/a

vorhanden):

Gesamtnennbe- EUR

trag:

Beschreibung: Dual tranche EUR benchmarks (5y/100y)

Angebotspreis: tbc

Sonstige tbc

Angebotsbedin-

gungen:

Stabilisierung:

Stabilisierungs- Die Royal Bank of Scotland plc (trading as NatWest

manager: Markets) (koordinierender Stabilisierungsmanager)

Stabilisierungs- Namen sonstiger Bookrunner Bank of America Merrill

ort: Lynch Erste Group Bank AG Goldman Sachs

International Société Générale Vienna / Frankfurt

Stabilisierungs- 12th September 2017

zeitraum wird

voraussichtlich

beginnen am:

Die Für höchstens 30 Tage nach dem vorgeschlagenen

Stabilisierungs- Emissionsdatum der Wertpapiere

frist wird

voraussichtlich

ablaufen

spätestens am:

Existenz, Stabilisierungsmanager können eine Mehrzuteilung der

maximale Größe Wertpapiere in einem Betrag von höchstens 5% des

und oben genannten Gesamtnennbetrags vornehmen.

Einsatzbedingun-

gen der

Mehrzuteilungs-

option:

Im Zusammenhang mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere können

Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen von Wertpapieren vornehmen oder

Transaktionen abwickeln mit dem Ziel, den Marktpreis der Wertpapiere auf

einem höheren Niveau abzustützen. Allerdings gibt es keine Zusicherung, dass

der/die Stabilisierungsmanager irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen

ergreifen wird/werden und jede Stabilisierungsaktion, falls sie begonnen

wird, kann jederzeit abgebrochen werden. Jede Stabilisierungsaktion oder

Mehrzuteilung wird gemäß allen anwendbaren Gesetzen und Regeln erfolgen.

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht

als Empfehlung oder Angebot zu verstehen, Wertpapiere des Emittenten in

irgendeiner Gerichtsbarkeit zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder zu

veräußern.

Diese Bekanntmachung und das mit ihr verbundene Angebot von Wertpapieren

richtet sich an Personen außerhalb Großbritanniens. Innerhalb

Großbritanniens ist sie beschränkt auf Personen mit professioneller

Erfahrung im Investment-Bereich oder mit großem Netto-Vermögen gemäß Artikel

12, Absatz 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005. Andere Personen im Vereinigten Königreich sollten von

dieser Bekanntmachung keinen Gebrauch machen.

Soweit diese Bekanntmachung, oder das mit ihr zusammenhängende Angebot von

Wertpapieren, in irgendeinem EWR-Mitgliedstaat erfolgt, der die Richtlinie

2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (zusammen mit allen anwendbaren

Durchführungsmaßnahmen in irgendeinem Mitgliedstaat die "Prospektrichtlinie"

genannt) umgesetzt hat, und soweit die Bekanntmachung vor dem Datum der

Veröffentlichung eines Prospekts in Bezug auf die Wertpapiere erfolgt, der

von der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats gemäß der

Prospektrichtlinie genehmigt worden ist (oder gegebenenfalls von einer

zuständigen Behörde in einem anderen Mitgliedstaat genehmigt und der

zuständigen Behörde in diesem Mitgliedstaat gemäß der Prospektrichtlinie

mitgeteilt worden ist), richten sich die Bekanntmachung und das Angebot nur

an qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedstaat im Sinne der

Prospektrichtlinie (oder an andere Personen, an die das Angebot rechtmäßig

gerichtet werden kann) und stehen anderen Personen nicht zur Verfügung.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in die

Vereinigten Staaten. Die oben genannten Wertpapiere wurden und werden nicht

gemäß dem United States Securities Act von 1933 registriert und können nicht

in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern keine

Registrierung oder Befreiung von der Registrierung vorliegt. In den

Vereinigten Staaten wird es kein öffentliches Angebot von Wertpapieren

geben.

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12.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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