14.03.2017 09:01:51

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DGAP-News: Solvesta AG: Erläuterungen des Vorstand zur Ad hoc-Mitteilung vom 09. März 2017

DGAP-News: Solvesta AG / Schlagwort(e): Überschuldung/Stellungnahme
Solvesta AG: Erläuterungen des Vorstand zur Ad hoc-Mitteilung vom 09. März 2017

14.03.2017 / 09:01
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Corporate News vom 13. März 2017

Solvesta AG: Erläuterungen des Vorstand zur Ad hoc-Mitteilung vom 09. März 2017

München, 13. März 2017 - Die Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN: DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) hat am 09.03.2017 in einer Ad hoc-Mitteilung den mehr als hälftigen Verlust des Eigenkapitals gem. § 92 AktG sowie die Pflichtwandlung der 2016 emittierten Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von 7,5 Mio. EUR gemeldet.

Die Verlustmeldung basiert auf der aktualisierten Planung der Gesellschaft und wird von der den Jahresabschluss 2016 prüfenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgetragen. Eine Wertberichtigung um ca. 50% der an die Beteiligung "Stones" ausgereichten Darlehen ist unvermeidlich, da eine vollständige Rückführung des Nominalbetrages im Planungszeitraum nicht darstellbar ist. Diese Wertberichtigung schlägt vollständig auf die relativ geringe Eigenkapitalausstattung der AG durch.

Der Vorstand betont, dass es sich nicht um den faktischen Verlust eines Investments, sondern um eine zum Bilanzstichtag erforderliche Einschätzung der Rückführbarkeit von Darlehen innerhalb eines definierten Planungshorizonts handelt. Von der Tilgung der Darlehen wird weiterhin ausgegangen. Betroffen ist auch nur der handelsrechtliche Einzelabschluss der Solvesta AG. Im Rahmen des IFRS Konzernabschlusses wird das Ergebnis aus heutiger Sicht besser ausfallen.

Durch die Emission von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von nominal rund 7,5 Mio. EUR im Jahr 2016 wurde genau für diesen Fall bereits Vorsorge getroffen. Gemäß den Emissionsbedingungen ist die Solvesta AG berechtigt, die Pflichtwandlung der Anleihe in Eigenkapital auszulösen, was ebenfalls am Donnerstag, den 09.03.2017 geschehen ist. Alternativ hätte die Gesellschaft bereits im Jahr 2016 in gleicher Höhe Eigenkapital emittieren können. Die Solvesta AG hat damals aber bewusst davon Abstand genommen, weil eine derartige Emission prospektpflichtig gewesen wäre, was zu unverhältnismäßig hohen Kosten geführt hätte.

Somit entfaltet die bewusste Strukturierung der Wandelanleihe ihre Wirkung und stattet die AG einerseits mit einer ausreichenden Eigenkapitaldecke aus und fängt andererseits die Anlaufverluste der eingegangenen Beteiligungen auf.

Durch die Ausübung der Option erhalten die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen aus dem Bedingten Kapital insgesamt 276.378 Aktien zu einem Wandlungskurs von 27,135 EUR je Aktie (ermittelt aus dem in den WSV-Bedingungen festgelegten Durchschnittskurs der vergangenen zehn Handelstage).

Dadurch wird das Gezeichnete Kapital um ca. 33% auf rund EUR 1,114 Mio. erhöht. Das Eigenkapital der Solvesta AG erhöht sich durch die Wandlung um effektiv rund EUR 4,5 Mio., und führt ceteris paribus wieder zu sehr guten und stabilen Bilanzrelationen.

Der Wert der Gesellschaft erhöht sich durch den Wegfall der Verbindlichkeiten aus der Wandelschuldverschreibung, führt aber durch den eingetretenen Verwässerungseffekt rechnerisch zu einem Kursrückgang, auch wenn die Kursentwicklung am Freitag, 10.03.2017, den inneren Wert der Solvesta AG in der Wahrnehmung des Vorstands deutlich unterschreitet.

Der Vorstand betont, dass unabhängig vom vorstehend beschriebenen Sachverhalt weitere Kapitalmaßnahmen auf Ebene der AG nicht ausgeschlossen sind, um das angestrebte Wachstum weiter zu verfolgen.

Der Vorstand

Solvesta AG
Flößergasse 7
81369 München
Telefon: +49 (0) 89 5526689-0
Telefax: +49 (0) 89 5526689-99
Homepage: www.solvesta.eu
E-Mail: info@solvesta.eu



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Internet: www.solvesta.eu
ISIN: DE000A12UKD1
WKN: A12UKD
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