11.05.2017 07:55:40

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Software AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Änderungsmeldung - Vorzeitige Beendigung des Aktienrückkaufprogramms

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DGAP-News: Software AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Software AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 S. 2 der Delegierten

Verordnung (EU) 2016/1052 Änderungsmeldung - Vorzeitige Beendigung des

Aktienrückkaufprogramms

11.05.2017 / 07:55

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Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU)

2016/1052

Änderungsmeldung - Vorzeitige Beendigung des Aktienrückkaufprogramms

Der Vorstand der Software AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 06.

März 2017 einen Rückkauf eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 100 Mio.

Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) in der Zeit bis spätestens zum 15. Mai 2017

unter Ausnutzung der am 31. Mai 2016 von der Hauptversammlung erteilten

Ermächtigung beschlossen.

Im Hinblick auf die bevorstehende Hauptversammlung der Software AG am

17. Mai 2017 hat der Vorstand der Software AG beschlossen, das

Aktienrückkaufprogramm dahingehend zu ändern, dass dieses vorzeitig mit

Wirkung zum Ende des Handelstages (XETRA) 11. Mai 2017 beendet wird.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass während des Aktienrückkaufes nicht

durchgehend sichergestellt werden konnte, dass die gekauften Aktien am

zweiten auf den Kauf folgenden Banktag (T+2) in das Depot der Gesellschaft

gebucht werden.

Mit der vorzeitigen Beendigung soll diesen Unsicherheiten entgegengewirkt

und sichergestellt werden, dass die Hauptversammlung über den

Gewinnverwendungsbeschluss auf einer eindeutigen Grundlage die Anzahl der

dividendenberechtigten Aktien betreffend abstimmen kann.

Weitere Informationen zum Aktienrückkaufprogramm und den getätigten

Transaktionen sind im Internet unter www.softwareag.com im Bereich "Investor

Relations" veröffentlicht.

Darmstadt, den 11. Mai 2017

Software AG

Der Vorstand

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11.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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