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18.01.2016 13:03:40

DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES kündigt Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 um 11.00 Uhr (MEZ) an

SINGULUS TECHNOLOGIES kündigt Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 um 11.00 Uhr (MEZ) an

DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe

SINGULUS TECHNOLOGIES kündigt Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung am

15. Februar 2016 um 11.00 Uhr (MEZ) an

18.01.2016 / 13:04

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Pressemeldung

SINGULUS TECHNOLOGIES kündigt Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung

am 15. Februar 2016 um 11.00 Uhr (MEZ) an

Unternehmensanleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

(ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ)

Kahl am Main, 18. Januar 2016 - Die erste Gläubigerversammlung der SINGULUS

TECHNOLOGIES AG am 18. Januar 2016 war nicht beschlussfähig, da das

erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15

Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird deshalb in Kürze alle

Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe dazu einladen, an der zweiten

Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 teilzunehmen und von Ihrem

Stimmrecht Gebrauch zu machen. Es wird die Möglichkeit bestehen, sich von

einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen

Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der

entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.

Die Versammlung wird am 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr (MEZ) im

Hotel HILTON FRANKFURT am Main, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main

stattfinden. Der Vorstand geht davon aus, dass das bei der sog. zweiten

Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 erforderliche Quorum von 25 % der

ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht werden kann.

Im Rahmen der zweiten Versammlung wird der Vorstand über den Stand der

Geschäftsentwicklung berichten und das Restrukturierungskonzept vorstellen

sowie Auskunft über die vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr

2015 geben.

Die Einladung wird in Kürze auf der Homepage der Gesellschaft und im

Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Für die Teilnahme wird eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 12.

Februar 2016 erforderlich sein. Alle hierzu notwendigen Informationen sowie

entsprechende Formulare für die Anmeldung, Vollmachtserteilung oder

Stimmrechtsvertretung finden Sie in Kürze auf der Homepage unter:

www.singulus.de unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt

"Gläubigerversammlung am 15.02.2016".

Hintergrund SINGULUS TECHNOLOGIES:

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt Technologien für effiziente und

ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Anwendungsgebiete liegen in

der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen

Verfahren sowie thermischen Prozesstechniken.

Bei allen Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES sein

Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit

innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und

Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu erschließen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN:

DE0007238909, WKN: 723890

Kontakt:

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924

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18.01.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Hanauer Landstrasse 103

63796 Kahl am Main

Deutschland

Telefon: +49 (0)1709202924

Fax: +49 (0)6188 440-110

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

Internet: www.singulus.de

ISIN: DE0007238909, DE000A1MASJ4

WKN: 723890, A1MASJ

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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430149 18.01.2016

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