19.05.2015 10:57:42

DGAP-News: S.A.G. Solarstrom AG: Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 und der Anleihe 2010/2015 erhalten erste Abschlagszahlung

S.A.G. Solarstrom AG: Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 und der Anleihe 2010/2015 erhalten erste Abschlagszahlung

S.A.G. Solarstrom AG / Schlagwort(e): Ausschüttungen

19.05.2015 10:58

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service

der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Freiburg i. Br., 19. Mai 2015, Wie bereits auf der Gläubigerversammlung am

16. Mai 2014 und mit Mitteilung der beiden gemeinsamen Vertreter der

Anleihen der Gesellschaft, Herr Rechtsanwalt Markus Kienle und One Square

Advisory Services GmbH, vom 9. April 2015 angekündigt, erhalten die

Gläubiger der Anleihe 2011/2017 (ISIN DE000A1K0K53/ WKN A 1K0K5) und der

Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1E84A4 / WKN A1E84A) der S. A. G. Solarstrom

AG i.L., Freiburg i.Br., eine erste Abschlagzahlung in Höhe von 15 % auf

deren festgestellte Forderungen.

Die Teilausschüttung in Höhe von 15% auf die festgestellten Forderungen der

Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 an die Depotbanken der

Anleihegläubiger erfolgte am 14. Mai 2015.

Die Teilausschüttung in Höhe von 15% auf die festgestellten Forderungen der

Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2015 an die Depotbanken der

Anleihegläubiger wird am 26. Mai 2015 erfolgen. Maßgeblich für diese erste

Abschlagzahlung ist die Verbuchung der Teilschuldverschreibungen der

Anleihe 2010/2015 im Depot der Anleihegläubiger am 26. Mai 2015.

Unter Berücksichtigung des bisherigen Standes der Verwertung und

notwendiger Rückstellungen für die veranschlagten Verfahrenskosten und

Masseverbindlichkeiten sowie bestrittener Forderungen beträgt die

Ausschüttungsquote der ersten Abschlagszahlung 15% auf die festgestellten

Forderungen.

Es handelt sich hierbei nicht um eine Schluss-, oder Abfindungszahlung,

sondern um eine erste Abschlagszahlung. An der seitens des

Insolvenzverwalters erwarteten Insolvenzquote von voraussichtlich ca. 50 %

auf die festgestellten Forderungen hat sich nichts geändert.

Hintergrund

Die S.A.G. Solarstrom AG hatte im Dezember 2013 aufgrund verspäteter

Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von über 20 Mio. EUR Insolvenz angemeldet.

Zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung lag keine bilanzielle Überschuldung

vor. Ende Oktober 2014 wurde der herstellerunabhängige Anbieter von

Photovoltaik-Anlagen im Wege einer übertragenden Sanierung an die SF

Suntech Deutschland GmbH, einem Tochterunternehmen der chinesischen

Shunfeng Photovoltaic International, rechtskräftig veräußert. Der Kaufpreis

für den gesamten operativen Geschäftsbetrieb inklusive aller Assets der

S.A.G. Solarstrom Gruppe belief sich auf 65 Mio. EUR

Kontakt:

S.A.G. Solarstrom AG

Sasbacher Straße 5

79111 Freiburg

Germany

www.solarstromag.com

Public Relations / Investor Relations

Jutta Lorberg

Tel.: +49-(0)761-4770-311

E-Mail: pr@solarstromag.com / ir@solarstromag.com

19.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: S.A.G. Solarstrom AG

Sasbacher Str. 5

79111 Freiburg

Deutschland

Telefon: + 49 761 4770 0

Fax: + 49 761 4770 555

E-Mail: mail@solarstromag.com

Internet: www.solarstromag.com

ISIN: DE0007021008, DE000A1E84A4, DE000A1K0K53,

WKN: 702100, A1E84A, A1K0K5

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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