20.10.2017 22:29:42

DGAP-News: Postbank

Postbank

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DGAP-News: Effecten-Spiegel AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Postbank

20.10.2017 / 22:30

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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DGAP-News: Effecten-Spiegel-Klage eröffnet ehemaligen Postbank-Aktionären

die Möglichkeit, ihre Nachzahlungsansprüche einzufordern - Die

Effecten-Spiegel AG wird die Aktionäre dabei unterstützen

Effecten Spiegel AG / Rechtssache

Das Landgericht Köln hat heute den Anspruch auf Nachbesserung der ehemaligen

Postbank-Aktionäre, die 2010 das Abfindungsangebot der Deutschen Bank in

Höhe von 25 Euro angenommen hatten, bejaht.

Die Deutsche Bank AG hatte am 7. Oktober 2010 den Aktionären der Deutschen

Postbank AG ein freiwilliges Übernahmeangebot unterbreitet. Schon zu diesem

Zeitpunkt war für die Effecten-Spiegel AG klar, dass dieser Angebotspreis zu

niedrig ist, denn die Deutsche Bank AG hatte bereits 2008 mit der Deutschen

Post AG alle Vereinbarungen geschlossen, um deren Postbank-Aktien für 57,25

Euro zu übernehmen. Daher hatte die Effecten-Spiegel AG am 05.11.2010 als

einzige Postbank-Aktionärin Klage eingereicht und ihre Ansprüche durch alle

Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) vertreten. Dieser hatte mit Urteil

vom 29.07.2014 klargestellt, dass "die Aktionäre, die das Übernahmeangebot

angenommen haben, einen Anspruch gegen den Bieter auf Zahlung der

angemessenen Gegenleistung haben." Diesem Leitsatz folgend hatten zahlreiche

Aktionäre ebenfalls Klage eingereicht und einen höheren Abfindungspreis

gefordert.

Mit Urteil vom 20.10.2017 hat nun das Landgericht Köln allen Aktionären, die

vor dem 7. Oktober 2010 Aktien der Deutschen Postbank AG hielten und das

Übernahmeangebot zu 25 Euro angenommen hatten, einen Nachzahlungsanspruch

von bis zu 32,25 Euro je Postbank-Aktie (bis auf 57,25 Euro) anerkannt. Das

von der Effecten-Spiegel AG vorgetragene "acting in concert" wurde vom LG

Köln bestätigt. Der nächste Verhandlungstermin vor dem OLG Köln in Sachen

Effecten-Spiegel AG./. Dt. Bank ist für den 08.11.2017 terminiert.

Da die Verjährungsfrist am 31.12.2017 endet, können alle Aktionäre, die 2010

das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG angenommen haben, jetzt noch ihre

Ansprüche anmelden, um die Nachbesserung zu erhalten. Die Effecten-Spiegel

AG wird alle Kleinaktionäre dabei aktiv unterstützen, deren Ansprüche

bündeln und über Herrn Rechtsanwalt Dr. Oliver Krauss der Münchener Kanzlei

TRICON vertreten lassen. Dieser hatte die wichtige BGH-Entscheidung für die

Effecten-Spiegel AG erstritten und sechs Kläger vor dem LG Köln vertreten.

Genauere Informationen werden in Kürze auf der Internetseite der

Gesellschaft unter www.effecten-spiegel.de und im gleichnamigen

Börsenjournal veröffentlicht.

Betroffene Aktionäre wenden sich an:

Effecten-Spiegel AG

Postfach 102243, 40013 Düsseldorf

Tel. (0211) 683022

Fax (0211) 6912998

Ansprechpartner: Marlis Weidtmann (Vorstand)

weidtmann@effecten-spiegel.de

Düsseldorf, den 20. Oktober 2017

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20.10.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Effecten-Spiegel AG

Tiergartenstraße 17

40237 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: 0211 - 68 30 22

Fax: 0211 - 69 12 998

E-Mail: info@effecten-spiegel.de

Internet: www.effecten-spiegel.de

ISIN: DE0005647606, DE0005647630

WKN: 564760, 564763

Börsen: Freiverkehr in München, Stuttgart

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