20.10.2017 22:29:42
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DGAP-News: Postbank
Postbank
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DGAP-News: Effecten-Spiegel AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Postbank
20.10.2017 / 22:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DGAP-News: Effecten-Spiegel-Klage eröffnet ehemaligen Postbank-Aktionären
die Möglichkeit, ihre Nachzahlungsansprüche einzufordern - Die
Effecten-Spiegel AG wird die Aktionäre dabei unterstützen
Effecten Spiegel AG / Rechtssache
Das Landgericht Köln hat heute den Anspruch auf Nachbesserung der ehemaligen
Postbank-Aktionäre, die 2010 das Abfindungsangebot der Deutschen Bank in
Höhe von 25 Euro angenommen hatten, bejaht.
Die Deutsche Bank AG hatte am 7. Oktober 2010 den Aktionären der Deutschen
Postbank AG ein freiwilliges Übernahmeangebot unterbreitet. Schon zu diesem
Zeitpunkt war für die Effecten-Spiegel AG klar, dass dieser Angebotspreis zu
niedrig ist, denn die Deutsche Bank AG hatte bereits 2008 mit der Deutschen
Post AG alle Vereinbarungen geschlossen, um deren Postbank-Aktien für 57,25
Euro zu übernehmen. Daher hatte die Effecten-Spiegel AG am 05.11.2010 als
einzige Postbank-Aktionärin Klage eingereicht und ihre Ansprüche durch alle
Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) vertreten. Dieser hatte mit Urteil
vom 29.07.2014 klargestellt, dass "die Aktionäre, die das Übernahmeangebot
angenommen haben, einen Anspruch gegen den Bieter auf Zahlung der
angemessenen Gegenleistung haben." Diesem Leitsatz folgend hatten zahlreiche
Aktionäre ebenfalls Klage eingereicht und einen höheren Abfindungspreis
gefordert.
Mit Urteil vom 20.10.2017 hat nun das Landgericht Köln allen Aktionären, die
vor dem 7. Oktober 2010 Aktien der Deutschen Postbank AG hielten und das
Übernahmeangebot zu 25 Euro angenommen hatten, einen Nachzahlungsanspruch
von bis zu 32,25 Euro je Postbank-Aktie (bis auf 57,25 Euro) anerkannt. Das
von der Effecten-Spiegel AG vorgetragene "acting in concert" wurde vom LG
Köln bestätigt. Der nächste Verhandlungstermin vor dem OLG Köln in Sachen
Effecten-Spiegel AG./. Dt. Bank ist für den 08.11.2017 terminiert.
Da die Verjährungsfrist am 31.12.2017 endet, können alle Aktionäre, die 2010
das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG angenommen haben, jetzt noch ihre
Ansprüche anmelden, um die Nachbesserung zu erhalten. Die Effecten-Spiegel
AG wird alle Kleinaktionäre dabei aktiv unterstützen, deren Ansprüche
bündeln und über Herrn Rechtsanwalt Dr. Oliver Krauss der Münchener Kanzlei
TRICON vertreten lassen. Dieser hatte die wichtige BGH-Entscheidung für die
Effecten-Spiegel AG erstritten und sechs Kläger vor dem LG Köln vertreten.
Genauere Informationen werden in Kürze auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.effecten-spiegel.de und im gleichnamigen
Börsenjournal veröffentlicht.
Betroffene Aktionäre wenden sich an:
Effecten-Spiegel AG
Postfach 102243, 40013 Düsseldorf
Tel. (0211) 683022
Fax (0211) 6912998
Ansprechpartner: Marlis Weidtmann (Vorstand)
weidtmann@effecten-spiegel.de
Düsseldorf, den 20. Oktober 2017
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Effecten-Spiegel AG
Tiergartenstraße 17
40237 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211 - 68 30 22
Fax: 0211 - 69 12 998
E-Mail: info@effecten-spiegel.de
Internet: www.effecten-spiegel.de
ISIN: DE0005647606, DE0005647630
WKN: 564760, 564763
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