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06.01.2014 18:08:45

DGAP-News: P&I Personal & Informatik AG

DGAP-News: P&I Personal & Informatik AG: Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot der Edge Holding GmbH

DGAP-News: P&I Personal & Informatik AG / Schlagwort(e): Stellungnahme P&I Personal & Informatik AG: Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot der Edge Holding GmbH

06.01.2014 / 18:08

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- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Absichten der Bieterin aus unternehmerischer Sicht - Der Angebotspreis von 50,-- Euro je Aktie der P&I Personal & Informatik AG ist aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat allerdings nicht angemessen - Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen

Wiesbaden, 6. Januar 2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der P&I Personal & Informatik AG haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem am 18. Dezember 2013 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Edge Holding GmbH, einer Gesellschaft des Finanzinvestors HgCapital, veröffentlicht. Die Edge Holding GmbH hatte am 19. November 2013 einen Kaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Argon GmbH von dem Finanzinvestor Carlyle geschlossen, der nach dem Verständnis der P&I Personal & Informatik AG zwischenzeitlich vollzogen wurde. Die Argon GmbH ist gegenwärtig mit ca. 89,66 % am Grundkapital der P&I Personal & Informatik AG beteiligt. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen grundsätzlich die in der Angebotsunterlage verlautbarten Absichten der Bieterin, insbesondere im Hinblick auf die grundsätzliche Weiterführung der Strategie der P&I Personal & Informatik AG. Vorstand und Aufsichtsrat sind davon überzeugt, dass diese Absichten im Interesse der Gesellschaft sowie ihrer Aktionäre und Mitarbeiter sind. In Ihrer Stellungnahme kommen Vorstand und Aufsichtsrat allerdings zu der Einschätzung, dass die angebotene Gegenleistung in Höhe von 50,-- Euro je Aktie der P&I Personal & Informatik AG nicht finanziell angemessen ist. Diese Bewertung wird durch die vom Vorstand und Aufsichtsrat in Auftrag gegebene Fairness Opinion der DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank gestützt, welche im Ergebnis den Angebotspreis ebenfalls nicht für finanziell angemessen hält. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen vor diesem Hintergrund den Aktionären der P&I Personal & Informatik AG, das Übernahmeangebot der Edge Holding GmbH nicht anzunehmen. Vorstand und Aufsichtsrat weisen schließlich darauf hin, dass der zwischen der P&I Personal & Informatik AG als abhängiger Gesellschaft und der Argon GmbH als herrschendem Unternehmen bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch das Übernahmeangebot und dessen Vollzug sowie den Erwerb der Argon GmbH durch die Edge Holding GmbH nicht berührt wird. Die gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot der Edge Holding GmbH ist seit heute auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pi-ag.com in der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 'Übernahmeangebot Edge Holding' abrufbar. Sie wird ferner bei der Gesellschaft (Anschrift: Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden (Telefon: +49 (0)6117147-0, Telefax: +49 (0)6117147-125, E-Mail: aktie@pi-ag.com) zur kostenlosen Ausgabe bereit gehalten. Die entsprechende Hinweisbekanntmachung der Gesellschaft wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Aktionär der P&I Personal & Informatik AG unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft und des Aktienkurses der P&I-Aktie seine eigene Entscheidung darüber treffen muss, ob und ggf. für wie viele P&I-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht. Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder Zusammenfassung der gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG dar. Den Aktionären wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung über die Annahme des Übernahmeangebots die Stellungnahme vollständig zu lesen. Für das Übernahmeangebot selbst ist allein die Angebotsunterlage der Bieterin Edge Holding GmbH maßgeblich.



Ende der Corporate News

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