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03.09.2017 18:59:40

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Nidda Healthcare Holding AG: Mitteilung über die angestrebte Abfindung für die außenstehenden Aktionäre im Rahmen des beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft

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DGAP-News: Nidda Healthcare Holding AG / Schlagwort(e):

Firmenübernahme/Übernahmeangebot

Nidda Healthcare Holding AG: Mitteilung über die angestrebte Abfindung für

die außenstehenden Aktionäre im Rahmen des beabsichtigten Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrags mit der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft

03.09.2017 / 19:00

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Nidda Healthcare Holding AG

München, Deutschland

Nidda Healthcare GmbH i.Gr.

Frankfurt a.M, Deutschland

Mitteilung über die angestrebte Abfindung für die außenstehenden Aktionäre

im Rahmen des beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit

der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft

Die Nidda Healthcare GmbH i.Gr. als Mehrheitsaktionärin der STADA

Arzneimittel AG ("STADA") und ihre einzige Gesellschafterin, die Nidda

Healthcare Holding AG (zusammen "Nidda"), die gemeinsam durch von Bain

Capital Private Equity, L.P. ("Bain Capital") und Cinven Partners LLP

("Cinven") beratene Fonds kontrolliert werden, sowie Bain Capital und Cinven

haben die Pressemitteilung von Elliott Associates L.P. und Elliot

International L.P. ("Elliott") vom 31. August 2017 zur Kenntnis genommen,

nach der Elliot und mit Elliott verbundene Unternehmen, einen Beherrschungs-

und/oder Gewinnabführungsvertrag ("BGAV") im Sinne des § 291 AktG zwischen

der STADA Arzneimittel AG und der Nidda Healthcare Holding AG oder einer

ihrer Tochtergesellschaften nur dann unterstützen wollen, wenn die an die

außenstehenden Aktionäre gemäß § 305 AktG zu zahlende und im

Beschlussvorschlag für den Vertrag veröffentlichte Abfindung nicht weniger

als EUR 74,40 pro Aktie beträgt.

Bain Capital und Cinven sind fest davon überzeugt, dass STADA, das laufende

Geschäft und die Stakeholder von STADA in hohem Maße von der Gewissheit über

den Abschluss eines BGAV profitieren würden. STADA, das Management sowie die

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gesellschaft benötigen nach einem

langen Zeitraum der Unsicherheit sowie anhaltender öffentlicher

Spekulationen eine klare Governance-Struktur. Ein BGAV ermöglicht und

schafft die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung und das

zukünftige Wachstum von STADA als global agierendes Gesundheitsunternehmen.

Der BGAV wird darüber hinaus einen erheblichen Einfluss auf den

Syndizierungsprozess für die Fremdfinanzierung sowie die künftigen

Finanzierungskosten von STADA haben - Mittel, die besser für Akquisitionen,

Forschung & Entwicklung sowie andere wachstumsfördernde Maßnahmen genutzt

werden könnten.

Nidda ist überzeugt, dass der Marktwert der Aktien von STADA unter der von

Elliott für die Unterstützung des BGAV geforderten Abfindung liegt. Dennoch

hat Nidda vor dem oben erläuterten Hintergrund und in Anbetracht der

Pressemitteilung von Elliott sowie der darauffolgenden Unsicherheit über

einen potenziellen Erfolg eines BGAV nach sorgfältiger Überlegung und

vorbehaltlich der rechtlichen Bestimmungen entschieden, dem Vorstand und

Aufsichtsrat von STADA im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss eines BGAV

vorzuschlagen, den außenstehenden Aktionären von STADA eine Abfindung im

Sinne des § 305 AktG in Höhe von EUR 74,40 pro Aktie anzubieten. Ferner hat

sich Nidda entschieden, in der betreffenden Hauptversammlung von STADA für

den Abschluss eines solches BGAV zu stimmen. Um jegliche Unsicherheit zu

beseitigen und eine etwaige Verzögerung des Abschlusses eines BGAV zu

verhindern bestätigt Nidda, sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach

besten Kräften zu bemühen, einen BGAV mit einer Abfindung von EUR 74,40 pro

Aktie zu verhandeln, die Zustimmung der Hauptversammlung, die über den

Abschluss des BGAV abstimmt, sicherzustellen und nicht für einen BGAV mit

einer geringeren Abfindung zu stimmen.

München/Frankfurt, 3. September 2017

Nidda Healthcare Holding AG

Nidda Healthcare GmbH i.Gr.

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