03.09.2017 18:59:40
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Nidda Healthcare Holding AG: Mitteilung über die angestrebte Abfindung für die außenstehenden Aktionäre im Rahmen des beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
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DGAP-News: Nidda Healthcare Holding AG / Schlagwort(e):
Firmenübernahme/Übernahmeangebot
Nidda Healthcare Holding AG: Mitteilung über die angestrebte Abfindung für
die außenstehenden Aktionäre im Rahmen des beabsichtigten Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags mit der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
03.09.2017 / 19:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Nidda Healthcare Holding AG
München, Deutschland
Nidda Healthcare GmbH i.Gr.
Frankfurt a.M, Deutschland
Mitteilung über die angestrebte Abfindung für die außenstehenden Aktionäre
im Rahmen des beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit
der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Die Nidda Healthcare GmbH i.Gr. als Mehrheitsaktionärin der STADA
Arzneimittel AG ("STADA") und ihre einzige Gesellschafterin, die Nidda
Healthcare Holding AG (zusammen "Nidda"), die gemeinsam durch von Bain
Capital Private Equity, L.P. ("Bain Capital") und Cinven Partners LLP
("Cinven") beratene Fonds kontrolliert werden, sowie Bain Capital und Cinven
haben die Pressemitteilung von Elliott Associates L.P. und Elliot
International L.P. ("Elliott") vom 31. August 2017 zur Kenntnis genommen,
nach der Elliot und mit Elliott verbundene Unternehmen, einen Beherrschungs-
und/oder Gewinnabführungsvertrag ("BGAV") im Sinne des § 291 AktG zwischen
der STADA Arzneimittel AG und der Nidda Healthcare Holding AG oder einer
ihrer Tochtergesellschaften nur dann unterstützen wollen, wenn die an die
außenstehenden Aktionäre gemäß § 305 AktG zu zahlende und im
Beschlussvorschlag für den Vertrag veröffentlichte Abfindung nicht weniger
als EUR 74,40 pro Aktie beträgt.
Bain Capital und Cinven sind fest davon überzeugt, dass STADA, das laufende
Geschäft und die Stakeholder von STADA in hohem Maße von der Gewissheit über
den Abschluss eines BGAV profitieren würden. STADA, das Management sowie die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gesellschaft benötigen nach einem
langen Zeitraum der Unsicherheit sowie anhaltender öffentlicher
Spekulationen eine klare Governance-Struktur. Ein BGAV ermöglicht und
schafft die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung und das
zukünftige Wachstum von STADA als global agierendes Gesundheitsunternehmen.
Der BGAV wird darüber hinaus einen erheblichen Einfluss auf den
Syndizierungsprozess für die Fremdfinanzierung sowie die künftigen
Finanzierungskosten von STADA haben - Mittel, die besser für Akquisitionen,
Forschung & Entwicklung sowie andere wachstumsfördernde Maßnahmen genutzt
werden könnten.
Nidda ist überzeugt, dass der Marktwert der Aktien von STADA unter der von
Elliott für die Unterstützung des BGAV geforderten Abfindung liegt. Dennoch
hat Nidda vor dem oben erläuterten Hintergrund und in Anbetracht der
Pressemitteilung von Elliott sowie der darauffolgenden Unsicherheit über
einen potenziellen Erfolg eines BGAV nach sorgfältiger Überlegung und
vorbehaltlich der rechtlichen Bestimmungen entschieden, dem Vorstand und
Aufsichtsrat von STADA im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss eines BGAV
vorzuschlagen, den außenstehenden Aktionären von STADA eine Abfindung im
Sinne des § 305 AktG in Höhe von EUR 74,40 pro Aktie anzubieten. Ferner hat
sich Nidda entschieden, in der betreffenden Hauptversammlung von STADA für
den Abschluss eines solches BGAV zu stimmen. Um jegliche Unsicherheit zu
beseitigen und eine etwaige Verzögerung des Abschlusses eines BGAV zu
verhindern bestätigt Nidda, sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach
besten Kräften zu bemühen, einen BGAV mit einer Abfindung von EUR 74,40 pro
Aktie zu verhandeln, die Zustimmung der Hauptversammlung, die über den
Abschluss des BGAV abstimmt, sicherzustellen und nicht für einen BGAV mit
einer geringeren Abfindung zu stimmen.
München/Frankfurt, 3. September 2017
Nidda Healthcare Holding AG
Nidda Healthcare GmbH i.Gr.
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